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Alexander ...

Auf was für Summen beläuft sich der gesetzlich vorgeschriebene Unterhalt für Volljährige? Weiß das jemand?


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ANTWORTEN (5)
28.11.2010, 16:59 Uhr
 
Musca

siehe "Düsseldorfer Tabelle"

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28.11.2010, 18:13 Uhr
 
starmax

Ja, die Tabelle ist Anhaltspunkt, aber auch der finanziell evtl. gehobene Status der Familie und, in der Gegenrichtung - das BaFöG.

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28.11.2010, 18:24 Uhr
 
lvonnenito91

Also ich glaube, das hängt immer davon ab, wie viel beide Elternteile verdienen, so pauschal lässt sich das nicht sagen ... aber ich hab eine Seite gefunden, die dir vielleicht weiterhilft. Geh mal auf www.bafoeg-aktuell.de/cms/recht/unterhalt/kind-volljaehrig.html, viel Glück :)

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29.11.2010, 16:26 Uhr
 
Angela Böhm

Es gibt die Düsseldorfer Tabelle. Darin sind die Unterhaltszahlen nach Alter und Verdienst aufgeschlüsselt. Dies ist dann auch bindend. Bei Volljährigen ist zu unterscheiden, welches Einkommen der Unterhaltsberechtigte hat. Da gelten dann auch andere Regelungen - da legt die Höhe auch mal das BAföG-Amt fest.

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01.12.2010, 08:32 Uhr
 
Maya Heinrich

Ob er überhaupt Unterhalt bekommt kommt darauf an, ob der Unterhaltsberechtigte berufstätig mit Einkommen ist, eine Ausbildung absolviert oder aber sudiert studiert. In der so genannten "Düsseldorfer Tabelle" kann man dies alles nachlesen und die Höhe des Unterhaltes einsehen.

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