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Levin Krause

Auf was sollte man bei der Landpachtvertrag-Kündigung aufpassen? Hat hier jemand schon Erfahrungen mit Pachtverträgen gemacht? Bin leider sachon ein paar mal mit Verträgen böse reingefallen.


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ANTWORTEN (5)
11.01.2011, 04:10 Uhr
 
starmax

"Aufpassen" soltest Du schon bei Vertragsabschluß, evtl. mit Musterverttrag vergleichen.

Bei der Vertragsaufhebung kann es zu spät sein, wenn der Vertragspartner auf Erfüllung besteht.

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11.01.2011, 13:13 Uhr
 
Beobachter009

Frag einen Anwalt - VOR Vertragsabschluss! - dann gibt es danach keine bösen Überraschungen.

Jetzt hilft nur noch, die Kündigungsklausel im Vertrag genau zu lesen und bei Nicht-Verstehen - Anwalt fragen.

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12.01.2011, 02:04 Uhr
 
Sebastian ...

Auf welcher Seite stehst Du denn, also bist Du Pächter oder Verpächter? Und was steht denn im Pachtvertrag? Soweit ist weiß, lässt sich ein solcher Pachtvertrag nicht so einfach kündigen, aber da kann ich natürlich irren. Schaue einfach mal hier, da findest Du Informationen: http://www.grundbuch.de/bgb-landpacht.html

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12.01.2011, 20:13 Uhr
 
Nico Sommer

Sofern ein Landpachtvertrag eine vereinbarte Pachtzeit von zwei jahren übersteigt, sollte er schriftlich abgeschlossen worden sein, da er sonst als unbefristet gilt und damit eine zweijährige Kündigungsfrist anfallen würde. Bei befristetem Landpachtvertrag, würde der Vertrag automatisch mit Ablauf der Frist enden. Damit würde eine zusätzliche schriftliche Kündigung entfallen.

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13.01.2011, 09:32 Uhr
 
nicoleferry2

Wichtig ist auf jeden Fall, dass du dich vor etwaigen Schritten mit den gesetzlichen Grundlagen laut BGB vertraut machst, die findest du hier: http://www.grundbuch.de/bgb-landpacht.html

Natürlich kann man im speziellen Vertrag auch andere Fristen und Lösungen aushandeln. Wenn Du sehr unsicher bist, lasse Dich lieber von einem Anwalt beraten.

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