



"Aufpassen" soltest Du schon bei Vertragsabschluß, evtl. mit Musterverttrag vergleichen.
Bei der Vertragsaufhebung kann es zu spät sein, wenn der Vertragspartner auf Erfüllung besteht.




Frag einen Anwalt - VOR Vertragsabschluss! - dann gibt es danach keine bösen Überraschungen.
Jetzt hilft nur noch, die Kündigungsklausel im Vertrag genau zu lesen und bei Nicht-Verstehen - Anwalt fragen.




Auf welcher Seite stehst Du denn, also bist Du Pächter oder Verpächter? Und was steht denn im Pachtvertrag? Soweit ist weiß, lässt sich ein solcher Pachtvertrag nicht so einfach kündigen, aber da kann ich natürlich irren. Schaue einfach mal hier, da findest Du Informationen: http://www.grundbuch.de/bgb-landpacht.html




Sofern ein Landpachtvertrag eine vereinbarte Pachtzeit von zwei jahren übersteigt, sollte er schriftlich abgeschlossen worden sein, da er sonst als unbefristet gilt und damit eine zweijährige Kündigungsfrist anfallen würde. Bei befristetem Landpachtvertrag, würde der Vertrag automatisch mit Ablauf der Frist enden. Damit würde eine zusätzliche schriftliche Kündigung entfallen.




Wichtig ist auf jeden Fall, dass du dich vor etwaigen Schritten mit den gesetzlichen Grundlagen laut BGB vertraut machst, die findest du hier: http://www.grundbuch.de/bgb-landpacht.html
Natürlich kann man im speziellen Vertrag auch andere Fristen und Lösungen aushandeln. Wenn Du sehr unsicher bist, lasse Dich lieber von einem Anwalt beraten.