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kumquat

Auf welche sozialen Leistungen hat man nach dem Studium ein Anrecht, wenn man nicht sofort einen Job findet?


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ANTWORTEN (2)
28.07.2011, 11:47 Uhr
 
ing793

je nach Vorliegen der Voraussetzungen besteht eventuell ein Anspruch auf Grundsicherung (vulgo: Hartz 4) und Wohngeld.

Für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld muss man vorher in AL-Versicherung eingezahlt haben. Ein Student hat das in der Regel nicht.

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28.07.2011, 11:53 Uhr
 
Skorti

Das hängt von den selben Umständen ab, wie bei allen anderen Hartz4-Empfängern. Lebt man allein oder in einer Versorgungsgemeinschaft. Dann bekommt man entweder "sofort" Hartz4 oder das Einkommen der Versorgungsgemeinschaft wird geprüft und diese muss einen unter Umständen mit tragen. Aber das sollte ja nur ein kurzfristiger Umstand sein, da die ARGE sicher schnell eine Arbeitsstelle als Verkäufer(in), Produktionshelfer(in) oder Burger-Brater findet. Schließlich ist ein frischer Studienabgänger ja meist jung und belastbar.

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