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Gast 10129

Aufbewahrungsfrist für aufgezeichnete Gespräche

Hallo zusammen,

immer öfter bekommt man die Bandansage, das dass Gespräch zur Verbesserung der Servicequalität aufgezeichnet wird. Wie lange müssen die Unternehmen diese Gespräche nach gesetzlichen Vorgaben speichern ?


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ANTWORTEN (3)
08.11.2010, 12:55 Uhr
 
starmax

Das verwechselst Du. Für die von dir beschriebene Vorgehensweise wird jedes Mal Deine Einwilligung eingeholt, Du kannst also ablehnen. Diese Maßnahme ist - anonymisiert - der Verbesserung des Telefon/ CallCenter-Service gewidmet und insofern durchaus nützlich.

Unabhängig davon haben alle Telekommunikationsanbieter die gesetzliche Vorschrift, die Verbindungsdaten ( n i c h t den Inhalt!) für 6 Monate greifbar zu halten.

Für den Inhalt ist dann die CIA zuständig: wenn Du ein paar mal zu oft "Bombe, Terror, Flughafen, Al Kaida " etc. sagst, wird die automatische Abhörung gestartet und später - bei Häufung - manuell ausgewertet..Da gibt es keine Fristen, die drer US-Paranoia im Wege sehen könnten....

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08.11.2010, 16:33 Uhr
 
Kran01

Ist doch ganz einfach: 10 Jahre. Nach den Steuervorschriften sind steuerlich relevante Unterlagen/Daten 10 Jahre aufzubewahren. Und es gibt nichts, was nicht steuerlich relevant wäre. Du merkst es erst, wenn Du es nicht hast und der Fiskus Dich deshalb schätzt. Und da Unternehmen immer Stress mit dem Finanzamt haben, werden sie die Daten wohl sicherheitshalber 10 Jahre aufbewahren.

Bleibt nur die Frage: Darf der Fiskus dann bei einer Prüfung in alle aufgezeichneten Gespräche reinhören?

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08.11.2010, 19:46 Uhr
 
Highspeed

Ich denk, es gibt keine gesetzlichen Vorschriften zur Speicherung dieser Daten, da sie nur zu internen Trainingszwecken genutzt werden.

So lange keine persönlichen Daten gespeichert werden, greift auch das Datenschutzgesetzt nicht.

Werden aus dem Gespräch heraus persönliche Daten gespeichert, müssen diese Daten nach den Regeln des Datenschutzgesetzten nach einer festgelegten Zeit wieder gelöscht werden.

Die steuerliche Relevanz ergibt sich ebenfalls aus dem Gesprächsinhalt. Sie sollte aber durch z. B. eine Rechnung eher deutlich werden, als durch ein mitgeschnittenes Gespräch.

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