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Gast 25337

Aufruf zum Parken

In einer 30er Zone, in der im Schnitt ca. 50 km/h gefahren wird, will ich die Anwohner auffordern, in den für`s Parken zulässigen Bereichen ihre Fahrzeuge verkehrsgerecht zu parken, Zwangsläufig wird dann der Verkehr ruhiger, aber es entstehen durch wechselseitiges durchfahren auch Stau`s. Mache ich mich für diesen Aufruf strafbar ?


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ANTWORTEN (2)
15.09.2011, 13:04 Uhr
 
hphersel

Ich habe in meiner Siedung bemerkt, dass manche Autofahrer idiotischerweise dadurch zu NOCH SCHNELLEREM (!!!!!) Autofahren verleitet wurden, weil sie entweder in Formel-Eins-Manier diese Schikanen möglichst auf der Idealspur überwinden wollten oder weil sie einfach nur "so schnell wie möglich" an dieser "gefährlichen Stelle" vorbei wollten.

Ich glaube nicht, dass Du Dich rechtlich strafbar machst, wenn Du Leute aufforderst, sich an die ohnhin bestehenden Gesetze zu halten, aber ob es sic hlohnt, ist eine andere Frage. zu befürchten ist, dass Du mit einer solchen Aktion erstens - wie oben beispielhaft gerzeit - das Gegenteil erreichst und zweitens von den Nachbarn auch noch angefeindet wirst, nach dem Motto "Der da will uns vorschreiben, wie wir zu fahren und zu parken haben, das lasse ich mir nicht bieten!"

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15.09.2011, 16:10 Uhr
 
starmax

Nein, aber das Vorhaben ist unsinnig. Bau eine Kamera-Atrappe hin, und Du wirst staunen...

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