



die rot-grüne bundesregierung war damals der meinung, die arbeitsvermittlung für sozialhilfeempfänger erfolge nicht effekiv genug. die sozialämter fühlten sich nicht zuständig für die arbeitsvermittlung bzw. fühlten damit überfordert. arbeitsvermittlung und leistungserbringung erfolgt nun aus einer hand. sanktionen können direkter erfolgen.




die Kommission um Peter Hartz hatte damals ein ganzes Paket an Maßnahmen erarbeitet, die darauf hinausliefen, dass der Arbeitssuchende gefördert und gefordert werden sollte. Die Bereiche Hartz I bis III, die die Förderung betrafen, hätten Vater Staat Geld gekostet und wurden daher nicht umgesetzt, der Abschnitt IV, der Forderungen betraf kostete den Staat eher wenig Geld....




Ich befürchte, dass dieser Antrag abgelehnt wird. Ein Studium ist eine freiwillige Sache. Der Staat argumentiert so, dass ein Student jederzeit aufhören und eine Arbeitsstelle annehmen könnte oder sich nebenbei durch einen Job Geld verdienen. Er gilt somit nicht als bedürftig.




Hartz IV ist nur ein Teil der Hartz Gesetze. Diese finanzielle Unterstützung steht Studenten nicht zu. Dies ist in § 7 Abs. 5 SGB II geregelt. Ausnahmen bestätigen die Regel: Du könntest einen Härtefallantrag stellen. Zudem vergeben diverse Kreditinstitute zinsgünstige Studentendarlehen. Ansonsten gibt es nur die Möglichkeit, sich sein Studium durch Jobs zu finanzieren.