. .
Noch Fragen? - Die Wissenscommunity
Schlagzeilen Themen Mobil iPad Blogs Investigativ Hefte
 
Fotocommunity
Fotocommunity

Treffpunkt für ambitionierte Amateurfotografie. Bilder hochladen und bewerten, sich mit anderen Austauschen. mehr...

Weblogs bei stern.de
Weblogs bei stern.de

Die Online-Tagebücher bei stern.de: Freie Autoren schreiben hier persönlich, direkt und eigenständig. mehr...

Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka
sternTV - Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka

Vertiefende Informationen zu der aktuellen und den vergangenen Sendungen von sternTV. mehr...

stern Investigativ
stern Investigativ

Das Recherche-Team des stern. Erfahren Sie mehr über die Recherchespezialisten und ihre Enthüllungen von Terrorismus bis Wettmanipulation. mehr...

 
 
WolfGANG80

Bedeuten Änderungsverträge eines Arbeitsvertrags automatisch, dass der bestehende Vertrag ungültig ist? Gibt es da Fallstricke?


  Frage stellen     Frage beantworten  
?
ANTWORTEN (6)
07.01.2012, 17:22 Uhr
 
antwortomat

Du akzeptierst, oder Du gehst. Ggf. auch vor's Arbeitsgericht.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
?
 
 
 
Ihr Link-Tipp zum Thema  
Sie kennen spannende Blogs, Foren, Artikel oder Seiten zum Thema der Frage? Dann schlagen Sie uns den Link hier vor. Wir prüfen ihn und werden ihn freischalten. Bitte beachten Sie, dass Links, die Werbung oder Spam beinhalten oder die auf Online-Shop verweisen, abgelehnt werden. Link vorschlagen
 
    Blogs, Artikel, Seiten - schlagen Sie hier passende weiterführende Inhalte zu dieser Frage vor.
 
07.01.2012, 17:27 Uhr
 
ing793

das kommt darauf an, wie der Änderungsvertrag formuliert wird:

Möglichkeit A:

"... in Abwandlung zu §X wird vereinbart, dass ab sofort dies und jenes gilt..." Hier würde ein einzelner Punkt des Vertrages geändert, die anderen Punkte behalten ihre Gültigkeit.

Möglichkeit B:

es wird ein vollständiger Vertrag aufgesetzt, der inhaltlich (mehr oder weniger) identisch mit dem alten ist und bei dem einzelne neue oder geänderte §§ enthalten sind. In dem Fall ersetzt der neue Vertrag den alten im Moment der Unterschrift (oder des vereinbarten Termines für die Wirksamkeit). Und da muss man einfach sorgfältig vergleichen, ob und wo sich Worte oder Formulierungen geändert haben.

Antwort bewerten » rating (2 Bewertungen) Beitrag melden
09.01.2012, 09:47 Uhr
 
Bastschrö

Bevor man eine Änderungskündigung bzw. einen Änderungsvertrag unterschreibt, sollte man sich möglichst fachkundige Hilfe bei einem Anwalt für Arbeitsrecht holen. Die Punkte, die gem. dieser Vereinbarung geändert wurden, sind rechtskräftig und der ehemals bestehende Vertrag in diesen Punkten ungültig.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
09.01.2012, 10:00 Uhr
 
Alex64

Jetzt muss ich mich doch wirklich fragen, was die negative Bewertung des - durchgehend richtigen - Beitrages von ing739 soll?

Ist nunmal so - entweder werden Teile eines bestehenden Vertrages geändert, oder der komplette Vertrag ändert sich.

Antwort bewerten » rating (1 Bewertungen) Beitrag melden
10.01.2012, 23:05 Uhr
 
HendrikKK

Leider gibt es tatsächlich jede Menge Fallstricke, wenn ein Änderungsvertrag geschlossen werden soll, denn der vorher bestehende Vertrag wird entweder komplett ungültig oder, wenn ausdrücklich schriftlich darauf hingewiesen wurde, nur in den geänderten Punkten. Einem Änderungsvertrag sollte man nur zustimmen, wenn man sich absolut sicher ist, dass es im eigenen Interesse ist. Unter Umständen lieber einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
12.01.2012, 09:59 Uhr
 
KleinIlse9152

Ein Änderungsvertrag bezieht sich in der Regel auf bestimmte Punkte des bereits bestehenden Arbeitsvertrages. Diese Punkte verlieren selbstverständlich ihre Wirkung, nachdem der Änderungsvertrag unterschrieben wurde. Es gibt furchtbar viele Fallstricke auf die man achten muss und man sollte sich ganz genau kundig machen, ob der Änderungsvertrag rechtens ist oder nicht. Im Zweifelsfall lieber einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
?
Disclaimer: Leider können wir die eingestellten Fragen und Antworten nicht auf Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit prüfen. Alle Angaben sind daher ohne Gewähr, insbesondere bei gesundheitlichen, juristischen oder finanziellen Themen. Eine persönliche Untersuchung bzw. Beratung eines zugelassenen Arztes, Anwalts oder anderer ausgebildeter Fachleute können wir nicht ersetzen.
Noch Fragen? - auf einen Blick
NEUE FRAGEN