



das kommt darauf an, wie der Änderungsvertrag formuliert wird:
Möglichkeit A:
"... in Abwandlung zu §X wird vereinbart, dass ab sofort dies und jenes gilt..." Hier würde ein einzelner Punkt des Vertrages geändert, die anderen Punkte behalten ihre Gültigkeit.
Möglichkeit B:
es wird ein vollständiger Vertrag aufgesetzt, der inhaltlich (mehr oder weniger) identisch mit dem alten ist und bei dem einzelne neue oder geänderte §§ enthalten sind. In dem Fall ersetzt der neue Vertrag den alten im Moment der Unterschrift (oder des vereinbarten Termines für die Wirksamkeit). Und da muss man einfach sorgfältig vergleichen, ob und wo sich Worte oder Formulierungen geändert haben.




Bevor man eine Änderungskündigung bzw. einen Änderungsvertrag unterschreibt, sollte man sich möglichst fachkundige Hilfe bei einem Anwalt für Arbeitsrecht holen. Die Punkte, die gem. dieser Vereinbarung geändert wurden, sind rechtskräftig und der ehemals bestehende Vertrag in diesen Punkten ungültig.




Jetzt muss ich mich doch wirklich fragen, was die negative Bewertung des - durchgehend richtigen - Beitrages von ing739 soll?
Ist nunmal so - entweder werden Teile eines bestehenden Vertrages geändert, oder der komplette Vertrag ändert sich.




Leider gibt es tatsächlich jede Menge Fallstricke, wenn ein Änderungsvertrag geschlossen werden soll, denn der vorher bestehende Vertrag wird entweder komplett ungültig oder, wenn ausdrücklich schriftlich darauf hingewiesen wurde, nur in den geänderten Punkten. Einem Änderungsvertrag sollte man nur zustimmen, wenn man sich absolut sicher ist, dass es im eigenen Interesse ist. Unter Umständen lieber einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen.




Ein Änderungsvertrag bezieht sich in der Regel auf bestimmte Punkte des bereits bestehenden Arbeitsvertrages. Diese Punkte verlieren selbstverständlich ihre Wirkung, nachdem der Änderungsvertrag unterschrieben wurde. Es gibt furchtbar viele Fallstricke auf die man achten muss und man sollte sich ganz genau kundig machen, ob der Änderungsvertrag rechtens ist oder nicht. Im Zweifelsfall lieber einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen.