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Holger Fuchs

Bei der Abrechnung der Kaution hat mein Ex-Vermieter 500 € für Malerarbeiten in einem 20qm-Zimmer einbehalten. Ist das gerechtfertigt?


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ANTWORTEN (9)
15.04.2011, 10:28 Uhr
 
Blaue_Fee

Nun ja, hätten Sie selber gestrichen, wären sie mit den Kosten für einen Eimer Farbe davon gekommen ...

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15.04.2011, 10:29 Uhr
 
TKKG

Kommt drauf an... Vielleicht hat er das Zimmer mit Blattgold ausgekleidet!

Dann wäre es fast geschenkt!

Oder er hat einen Stundenlohn von 100€...

Mal im Ernst:

Nein es ist (höchstwahrscheinlich) nicht gerechtfertigt! Aber was willst du machen?

Vor Gericht gehen? Lass das bleiben! Am Ende verlierst du und zahlst weit mehr!

Genau deshalb sollte man Malerarbeiten immer selbst durchführen!

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15.04.2011, 10:36 Uhr
 
Ingenius

Sehr bedenklich. Wenn der Maler kein Blattgold verarbeitet hat, kostet die Farbe vielleicht um die 50,- €, Tapeten vielleicht etwas mehr. Die Malerstunde (Geselle) kann man grob mit 35,- € ansetzen. Dann hätte er 13 Stunden lang gepinselt oder gekleistert. (Ob noch andere Arbeiten durchgeführt wurden, ist aus der gegebenen Information nicht ersichtlich.)

Außerdem wäre es gut zu wissen, was im Mietvertrag steht. Heute ist es weitgehend üblich, beim Einzug zu renovieren und die Wohnung besenrein zu übergeben.

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15.04.2011, 15:55 Uhr
 
fiatpolski

Der gute Mann sollte ja eine Rechnung haben, schließlich hat er ja keine Schwarzarbeiter arbeiten lassen, oder? Eine Kopie der Rechnung würde ich mal anfordern und dann weitersehen. Er muß ja auch nachweisen das die Kosten gerechtfertigt sind.

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15.04.2011, 16:37 Uhr
 
Ingenius

Vorausgesetzt dass die Einbehaltung der Kaution wirklich nur die Malerarbeiten abdecken soll und keine weiteren Ansprüche geltend gemacht wurden, könnte sich der Gang zum Rechtsanwalt lohnen. Der nimmt dafür vielleicht 30,- €, dagegen steht eine mögliche Rückzahlung von mehreren hundert Euronen.

Zuvor würde ich fiatpolskis Ratschlag aufgreifen und die Rechnung einsehen wollen. Sollte der Vermieter das verweigern, ist an der Sache etwas faul. Da wäre ein dezenter Hinweis auf den Staatsanwalt angebracht, der muss (!) einer Betrugsanzeige nachgehen und darf die Rechnung einsehen. Nur keine Hemmungen, auf einen groben Klotz gehört ein grober Keil.

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15.04.2011, 19:22 Uhr
 
hartmusche...

Dass er Geld einbehält kann durchaus gerechtfertigt sein - du solltest vielleicht mal, zur Absicherung, deinen Mietvertrag durchlesen. 500 Euro scheinen mir aber für nur 20 qm viel zu viel zu sein. Damit hätte man eine ganze Wohnung streichen können; an deiner Stelle würde ich mich beschweren.

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16.04.2011, 10:01 Uhr
 
Ina79

Es erscheint mir zwar auch ein wenig viel, aber wenn er einen professionellen Malerbetrieb beauftragt hat, kann es schon stimmen. Alleine das Material macht einen großen Teil der Summe aus. Der Arbeitslohn kommt auch hin, wenn man Anfahrt, mindestens 3 Stunden Arbeit (Abkleben der Fenster- und Türrahmen) und die Abfahrt berechnet.

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16.04.2011, 10:04 Uhr
 
starmax

Er muß Dir gegenüber ja abrechnen. Und Du hast sicher die Möglichkeit, die vertraglich geforderte Wiederherstellung des Zustandes selbst vorzunehmen (vornehmen zu lassen).

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17.04.2011, 18:07 Uhr
 
iamliam

500 Euro?! Also das ist definitv viel zu viel. Ich würde erstmal klären, ob du überhaupt dazu verpflichtet bist, für das Streichen aufzukommen (weiß gestrichene Wände sind z. B. nicht Voraussetzung, auch andere Farben gehen) und dann würde ich bei 500 Euro für 20 m² in jedem Fall Einspruch einlegen. Er kann nicht auf deine Kosten die teuersten Farben und Handwerker bestellen!

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