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Bei welchem Fehlverhalten meiner Angestellten darf ich eine Abmahnung schreiben?


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ANTWORTEN (2)
21.07.2010, 12:16 Uhr
 
cocopalme

Sie als Arbeitgeber?Na sowas!

Es gibt kein "Fehlverhalten" oder hatten Sie vorher vergessen etwas wichtiges an Ihre Angestellten weiterzugeben?

(dies sind aber ehr Mitarbeiter).

Sie muessten nachsitzen,und Einiges aufarbeiten in der Personalfuehrung.Da werden Sie an HR.Managment nicht drummkommen das kostet Sie aber wieder so ein paar100 Euro.

Die wiederum von fleiss Ihrer Mitarbeiter stammen koennten.

Bitte nachsitzen...

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23.07.2010, 16:21 Uhr
 
Mathias Be...

Wenn das Fehlverhalten des Angestelten der Firma/ dem Unternehmen schadet. Nehmen wir mal an der Angestellte schimpft laut über die schlechte Bezahlung und redet über Betriebsgeheimnisse mit einem anderen Kollegen vor dem Kunden. Das kann schlimme Folgen nach sich ziehen und da wäre eine Abmahnung angebracht, mit dem Hinweis das er/ sie dies bitte zu unterlassen hat.

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