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Alexandra ...

bekomme ich bafög, auch wenn ich eine eheähnliche lebensgemeinschaft habe?

ich habe mich endlich dazu entschlossen, doch noch ein studium zu machen. allerdings wohne ich mit meinem freund zusammen und der verdient recht viel. wird er bei der bafög berechnung einbezogen?


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ANTWORTEN (8)
07.09.2010, 22:24 Uhr
 
Pelpo

Ja

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08.09.2010, 21:52 Uhr
 
Marwin Alb...

Ja, bekommst du, allerdings natürlich davon abhängig, wieviel dein Freund verdient. Das wird natürlich einbezogen. Verdient der zuviel, dann bekommst du nichts. Also einfach mal ausrechnen; aber wenn dein Freund ohnehin genug verdient, dann ist es ja vielleicht nicht notwendig.

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10.09.2010, 11:07 Uhr
 
Senada

Ja, du bekommst Bafög. Ihr seid ja nicht verheiratet und somit ist er nicht verpflichtet für dich zu sorgen.

Und im übrigen, woher soll das Bafögamt denn wissen, dass du mit ihm in einer Eheähnlichen Gemeinschaft lebst? Ihr habt nix, was das bestätigen würde.

Ihr lebt zwar zusammen, aber jeder sorgt für sich selbst. Fertig. :)

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10.09.2010, 23:59 Uhr
 
neonobby

erstmal finde ich deinen entschluss prima. es ist niemals zu spät zu studieren. wegen dem bafög-antrag ist es wichtig wie viel dein freund verdient. da gibt es einen regelsatz. ist er drunter bekommst du den höchstsatz, ist er drüber wird dir etwas abgezogen. erkundige dich da bei deinem bafög amt die rechnen es dir vor und geben eigentlich gute tipps.

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11.09.2010, 00:07 Uhr
 
Heraklit1970

Vorsicht mit der Auskunft von Senada. Schließlich gibt es immer Neider, die Andere zu gerne bei einem Amt anschwärzen...

Übrigens wird bei einem Bafög-Antrag nicht nur das Einkommen des Lebenspartners, sondern eventuell auch das Einkommen der Eltern abgefragt.

Aber es ist nunmal so wie bei anderen Einkommensersatzleistungen: der Lebenspartner (bzw dessen Einkommen) wird berücksichtigt.

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12.09.2010, 21:43 Uhr
 
knipppser

Nein quatsch, die haben es eher auf deine Eltern abgesehen, solange du nicht verheiratet bist. Die Gemeinschaft mit deinem Freund könnte als WG gezählt werden und du könntest sogar den Höchstsatz an bafög bekommen. Allerdings nur, wenn deine Eltern nicht sooo viel verdienen und du unter 27 bist.

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12.09.2010, 22:02 Uhr
 
Klabautermann

Ich vermute (wenn sich die Rechtslage nicht geändert hat), die Antwort von Heraklit ist unzutreffend.

Sie bekommen also auch "BaföG", wenn Sie mit Ihrem Freund eine nichteheliche Lebensgemeinschaft bilden und der gut verdient.

§ 122 BSHG (Bundessozialhilfegesetz) gilt nämlich nicht für die Bundesausbildungsförderung.

Viel Spaß beim Studium.

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17.12.2010, 11:35 Uhr
 
Krakz

Meines Wissens wird beim Bafög nicht nach einer eheähnlichen Beziehung gefragt. Die Sache kannst du also im Dunkeln lassen.

Ansonsten ist es aus verschiedenen Gründen besser, als WG genauer gesagt: als "Untermieter" zu firmieren. Es sei, dein Freund verdient so viel, dass er darüber nachdenkt, Unterhalt steuerlich geltend zu machen....

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