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Bekomme ich nach einem Auflösungsvertrag Abfindung?

Ich bin mir nicht sicher ob ich nach einem Auflösungsvertrag Abfindung bekomme, wer kennt sich da aus?


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ANTWORTEN (5)
21.04.2010, 08:12 Uhr
 
Aduasen

Die Abfindung bekommst Du, wenn es eine gibt, von Deinem Arbeitgeber und genau das ist dann auch Bestandteil eines Auflösungsvertrages.

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21.04.2010, 13:43 Uhr
 
Bernhard H...

Es kommt natürlich darauf an, ob in deinem Auflösungsvertrag Abfindung schriftlich festgehalten wird oder nicht, dies ist natürlich Voraussetzung dafür, damit Du das Geld bekommst. Eins sollte Dir klar sein, mit solch einem Vertrag hast Du nur Nachteile.

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21.04.2010, 14:07 Uhr
 
Aduasen

@ Bernhard

Es kommt auf die Höhe der Abfindung an.

Ein Monatsgehalt pro Jahr der Firmenzugehörigkeit sollte das schon sein.

Einem Auflösungsvertrag ohne Abfindungsangebot des Arbeitgebers sollte man tatsächlich niemals zustimmen, da man z.B. den Nachteil gegenüber einer Kündigung hat, dass man für eine gwisse Zeit kein Arbeitslosengeld bekommt.

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23.04.2010, 09:05 Uhr
 
Maik Simon

Bei einem Auflösungsvertrag Abfindung zu bekommen - kein Problem, Du musst darauf achten, dass die Kündigungsfrist eingehalten wird. Wirst Du nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses arbeitslos, kann vom Arbeitsamt eine Sperrfrist für Arbeitslosengeld verhangen werden.

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25.04.2010, 09:20 Uhr
 
chrissi1983

Natürlich bekommst Du bei einem Auflösungsvertrag Abfindung sofern Dir eine zusteht, doch es wäre zu Überlegen einfach normal zu kündigen. Im Falle einer angrenzenden Arbeitslosigkeit wird Dein Arbeitslosengeld von der Höhe der Abfindung abhängig gemacht.

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