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gise4u

Bekommt man Umzugstage zusätzlich zu seinem normalen Urlaub? Wovon hängt die Dauer ab?


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ANTWORTEN (7)
27.12.2011, 11:57 Uhr
 
shred

Das ist in deinem Arbeitsvertrag geregelt. Steht da nichts, hast du auch keinen Anspruch auf Sonderurlaub. Vielleicht kommt dein Chef dir aber entgegen, wenn du nett fragst.

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27.12.2011, 12:39 Uhr
 
Skorti

@Shred, dass ist nicht richtig. Zwar können da weitere Gründe und mehr Tage geregelt sein, aber sicher ist das was im § 616 BGB steht.

Soweit ich mich erinnere war dies 1 Tag bei Umzug mit eigenem Hausstand. Bei Gründung eines eigenen Hausstandes übrigens kein freier Tag.

Dieser Tag darf NICHT vom Jahresurlaub abgezogen werden.

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27.12.2011, 23:12 Uhr
 
ing793

gesetzlich gibt es meines Wissens nur Anspruch auf bezahlte Freistellung für die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt.

Allerdings gibt es in vielen Tarifverträgen ein oder zwei Tage Sonderurlaub für den Umzug. Ziemlich sicher bei der IG Metall und bei Verdi

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28.12.2011, 08:46 Uhr
 
antwortomat

@shred: §616 BGB gilt nur unter folgenden Umständen:

Für den Umzugsfall greift § 616 BGB nur dann, wenn der Umzug während der Arbeitszeit objektiv notwendig ist. Dies wäre z.B. bei einem Umzug aus betrieblichem Grund der Fall, wenn etwa der Arbeitnehmer an einen anderen Standort versetzt wird.

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30.12.2011, 13:22 Uhr
 
lvonnsche81

In der Regel bekommt ein Arbeitnehmer bei Umzug innerhalb eines Ortes einen Tag und bei Umzug außerhalb des momentanen Wohnortes zwei Tage Sonderurlaub. Dabei spielt die Entfernung zum Zielort keine Rolle. Im öffentlichen Dienst jedoch gibt es in der Rege

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07.01.2012, 17:19 Uhr
 
Carsten427...

Im allgemeinen bekommt man nicht mehrere Tage, sondern lediglich einen Tag. Der dient dazu, die Formalitäten auf den Ämtern zu regeln, sprich die Ummeldung vorzunehmen usw. Viele Arbeitsgeber gewähren solch einen Umzugstag aber auch nicht jährlich, das he

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12.01.2012, 07:06 Uhr
 
Cedalbo

Gesetzlich besteht kein Anspruch auf Urlaub für Umzüge. Einzige Ausnahme wäre, wenn der Umzug aus dienstlichen Gründen während der Arbeitszeit objektiv nötig ist. Allerdings sind Sonderurlaube für Umzüge oft im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag geregelt

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