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Gast 38810

Bekommt mein Mann eine Aufenthaltsverlaengerung wenn wir soziale Leistungen beziehen?

Seit letztem Jahr Oktober hat mein Mann nach einer Familienzusammenfuehrung eine Aufenthaltserlaubnis in D bekommen. Momentan ist er weiterhin im Ausland in einem internationalem Unternehmen beschaeftig.Nun muessen wir einen Hartz IV Antrag stellen, damit wir in D leben koennen.Unsere Tochter ist 4 und ich habe die deutsche Staatsbuergerschaft.


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ANTWORTEN (2)
17.04.2012, 10:29 Uhr
 
starmax

Normalerweise sind solche Daueraufenthaltserlaubnisse zwar unbefristet, aber nicht unwiderruflich. Sie erlöschen auch automatisch bei längerer Abwesenheit über 6 Monate. (ob das auch für Verheiratete gilt, kann ich nicht sagen).

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17.04.2012, 11:41 Uhr
 
hphersel

irgend etwas fehlt mir: Dein mann ist kein deutscher Staatsbürger und hat eine Arbeitsstelle im Ausland. Das heißt: er verdient Geld, mit der seine Familie hier in D versorgen kann, also Dich und Eure Tochter. Warum dann Hartz IV?

abgesehen davon: wenn alle ausländischen Staatsbürger, die bei uns Sozialleistungen beziehen, hier keine neue Aufenthaltserlaubnis bekämen, sähe es hier deutlich anders aus. Also keine Sorge: Solange Dein Mann hier seinen Wohnsitz hat, so langer könnt ihr auch Sozialleistungen erhalten. Aber ganz genau kann Dir das ein Anwalt für Sozialrecht sagen. Der Staat versucht immer wieder, sich vor Zahlungen zu drücken, und dann seid ihr aufdie Hilfe eines darauf spezialisierten Anwaltes angewiesen. Also sucht Euch schon mal einen guten!

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