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Johann Pfe...

Berufsunfähigkeitsschutz - haltet ihr eine solche Versicherung für notwendig?

Meine Kollegen denken daran sich einen Berufsunfähigkeitsschutz zuzulegen. Ich überlege, ob eine solche Versicherung generell nötig ist.


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ANTWORTEN (10)
18.02.2010, 17:57 Uhr
 
simbadische

Das kommt auf den Beruf und das Lebensalter an ! Manche Berufe kann man mit einer körperlichen Beeinträchtigung nicht ausüben. Da ist es gerade für einen Berufsanfänger wichtig, sich abzusichern. Denn Rentenansprüche muß man sich erst erwerben !

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20.02.2010, 17:13 Uhr
 
Marlon Sauer

Da man nie vorher sagen kann, was einem passieren kann, ist, meiner Meinung nach, eine solche Versicherung nicht die schlechteste Wahl. Denn im Regelfall sind die „normalen“ Leistungen von Seiten der Krankenkassen und anderen nicht gerade überragend. Es ist immer besser, wenn selbst für den „Fall der Fälle“ vorgesorgt wird.

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20.02.2010, 20:25 Uhr
 
Günter Kaiser

Wenn du Familienvater sein solltest und vielleicht sogar der Alleinverdiener bist, dann würde ich dir auf jeden Fall dazu raten einen Berufsunfähigkeitsschutz abzuschließen. Denn wenn dir in dieser Hinsicht etwas passieren sollte, hat dann unter Umständen die ganze Familie ein großes Problem. Doch auch als Single kann sich so etwas durchaus lohnen.

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21.02.2010, 09:20 Uhr
 
Detlev Alb...

Eine Berufsunfähigkeit kann oftmals leider schneller eintreten als gedacht wird. Da ist eine Vorsorge sicherlich eine gute Wahl. Allerdings würde ich hierbei nichts überstürzen. Schaue dich in aller Ruhe bei den verschiedenen Anbietern um und lasse dich am besten erst einmal unverbindlich beraten.

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06.06.2010, 19:23 Uhr
 
Omnissiah

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist nach der Haftpflicht die wichtigste Versicherung die man haben MUSS.

Was würde passieren wenn du deinen Beruf nicht mehr ausüben kannst und dein Gehalt dementsprechend wegfallen würde?

Vom Staat bekommen alle nach 1961 geborenen nur noch die sog. Erwerbsminderungsrente. Diese beträgt maximal 34% des letzten Bruttoeinkommens und zwar dann, wenn du weniger als 3h am Tag IRGENDEINE Tätigkeit ausüben kannst. Wenn du noch zwischen 3 und 6h täglich IRGENDEINE Tätigkeit ausüben kannst, bekommst du nur noch 17%. Kannst du mehr als 6h irgendetwas machen bekommst du nichts.

Die Krankenkasse zahlt das Krankengeld (ca. 70%) maximal 72 Wochen, dannach bist du auf deine eigene Vorsorge angewiesen.

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02.02.2011, 13:58 Uhr
 
Textakrobat

Wurde schon heschrieben, absolutes Muss!

Dabei gibt es mehrere Varianten, umfassender Schutz für sehr wenig Geld, was dann aber "verloren" ist, wenn kein Versicherungsfall eintritt. Wenn man knapp bei Kasse ist, oftmals die einzige Variante!

Man kann sich aber auch so absichern, dass zumindest die eingezahlten Beiträge am Ende herauskommen, also quasi eine Kombi zwischen Lebensversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung.

Wenn mit einem Versicherer eine Lebensversicherung besteht, da kann man eventuell die Berufsunfähigkeitsversicherung "draufsatteln", bzw. einen neuen Vertrag aushandeln, der sie mit einschließt.

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12.02.2011, 19:51 Uhr
 
Schwester81

ich würde den Abschluss einer BU Versicherung auch in jedem Fall empfehlen, egal in welchem Job man arbeitet. Man kann ja auch aus psychischen Gründen berufsunfähig werden (Burn-out ist heutzutage wohl einer der am weitesten verbreiteten Gründe). Da hilft dann auch der körperlich nicht anspruchsvolle Bürojob nicht.

Je jünger man beim Abschluss ist, desto günstiger sind meist die Beiträge + man hat im Idealfall noch keine "Vorschäden" die man angeben müsste und die die Beiträge steigern oder sogar zur Ablehnung führen können.

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01.07.2011, 15:15 Uhr
 
Chane

Ob man allerdings man mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung auch wirklich im Versicherungsfall Geld bekommt ist sehr zweifelhaft!

Versicherungen sind nicht zur Zahlung verpflichtet, wenn Sie formelle Vorbehalte geltend machen können. So bei falschen/lückenhaften Angaben zur Krankengeschichte bei Vertragsabschluss. Oder die Versicherung verweist auf eine abstrakte Abweisungsformel (ein querschnittsgelähmter Dachdecker KÖNNTE ja auch als Buchhalter arbeiten und ist damit nicht leistungsberechtigt). Noch schlimmer: Die Versicherung hat sich im Kleingedruckten vorbehalten, erst nach ENTGÜLTIGER Feststellung der Berufsunfähigkeit durch den Amtsarzt zu zahlen. Die haben aber die Verwaltungsanweisung, selbst in schwersten Grenzfällen wiederholt eine BEFRISTET Feststellung der Berufsunfähigkeit festzustellen und jährlich eine erneute Untersuchung vorzunehmen. Meine Mutter musste 6 Jahre als Sozialhilfeempfänger auf einen endgültigen Bescheid warten.

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01.07.2011, 15:21 Uhr
 
Chane

Auch wenn die Versicherung zahlen müsste, kann sie die Versicherten in Rechtsstreits verwickeln und zermürben. Klar: Ein Versicherungsfall kostest den Versicherer regelmäßig mehrere hunderttausend Euro pro Versicherten. Wer schwer krank und berufsunfähig (und damit Sozialhilfeempfänger) ist, kann weder gesundheitlich noch finanziell einen jahrelangen Prozess gegen einen milliardenschweren Konzern mit den besten Anwälten des Landes durchhalten! Das weis die Rechtsabteilung der Versicherung am allerbesten. Wer eine Versicherung hat, wird sich daher in der Not regelmäßig mit einem Vergleich über ein paar Euro zufrieden geben müssen und kriegt eben nur einen Bruchteil der vollen Versicherungssumme.

Bei so einer großen Investition, von dem die Existenz abhängt, sollte man vorher ein paar Euro in die Hand nehmen und sich von einem Fachanwalt oder Verbraucherzentrale beraten lassen. Die kennen die Fallstricke im Schadensfall, die die Versicherungsvertriebler tunlichst verschweigen werden!

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07.07.2011, 08:50 Uhr
 
hphersel

in den Antworten läuft so einiges durcheinander. Eine BERUFSunfähigkeit und eine ARBEITSunfähigkeit sind zwei Paar Stiefel. Berufsunfähig heißt ja nicht, dass Du überhaupt nicht mehr arbeiten kannst. Und BERUF ist durch die abgeschlossene Ausbildung spezifiziert, nicht durch weitere Qualifikationen. Höchstgerichtlich bestätigt ist der Fall eines Chirurgen, der nach einem Unfall nicht mehr operieren konnte. Versicherung und Gericht waren der Einstellung, dass der Mann durchaus noch arbeiten könne, sein Beruf sei ARZT und den könne er weiter ausüben, er müsse sich halt ein anderes Tätigkeitsfeld suchen. Die Qualifikation zum Chirurgen ist nur eine WEITERBILDUNG, keine AUSBILDUNG.

Ob sich der Abschluss einer BU-Versicherung vor dem Hinterdrund solcher Spitzfindigkeiten lohnt, ist immer eine Einzelfallentscheidung.

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