Hallo,
hab da mal eine Frage: Ich sehe meine Tochter nur aller 14 Tage am Wochenende ( Freitag-Sonntag) Wir haben aber beide das Sorgercht und bin der Meihnung das ich mein Kind öfter sehen könnte. Oder nicht?
dank für ihre Mühen




Dann sprechen Sie mit der Mutter Ihrer Tochter und/oder mit einem Familienanwalt. Woher sollen WIR wissen, was zwischen Ihnen einmal vereinbart wurde?




Sorge- und Besuchsrecht sind zwei völlig verschiedene Dinge. Gemeinsam daran ist, daß stets das Kindeswohl, nicht Elterbedürfnisse im Vordergrund stehen.
Kriterien für die Häufigkeit hier gut beschrieben.Ohne Anwalt geht wohl nix...