. .
Noch Fragen? - Die Wissenscommunity
Schlagzeilen Themen Mobil iPad Blogs Investigativ Hefte
 
Fotocommunity
Fotocommunity

Treffpunkt für ambitionierte Amateurfotografie. Bilder hochladen und bewerten, sich mit anderen Austauschen. mehr...

Weblogs bei stern.de
Weblogs bei stern.de

Die Online-Tagebücher bei stern.de: Freie Autoren schreiben hier persönlich, direkt und eigenständig. mehr...

Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka
sternTV - Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka

Vertiefende Informationen zu der aktuellen und den vergangenen Sendungen von sternTV. mehr...

stern Investigativ
stern Investigativ

Das Recherche-Team des stern. Erfahren Sie mehr über die Recherchespezialisten und ihre Enthüllungen von Terrorismus bis Wettmanipulation. mehr...

 
 
Gast 35896

Bin ich als neue Partnerin meines Lebensgefährten verpflichtet dem Jobcenter meine Vermögensverhältnisse offen darzulegen,da seine Ex-Freundin Hartz4 beantragt hat und sie ein gemeinsames kind haben.Das Kind wird demnächst 6 Jahre


  Frage stellen     Frage beantworten  
?
ANTWORTEN (3)
07.03.2012, 20:35 Uhr
 
itsalltitts

grundsätzlich in solchen dingen zuerst mal verweigern.

allerdings wäre, falls die andern weiterbohren hier

ein anwalt von nöten der sich in dieser sehr speziellen

materie auskennt.

wenn natürlich bewiesen werden kann, dass du einen wesentlichen

anteil zu eurem unterhalt beiträgst ,wird man seine beiträge an das kind erhöhen.

falls du dein vermögen mit deinem gefährten teilst dann wird man dort sicher auch ansetzen.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
?
 
 
 
Ihr Link-Tipp zum Thema  
Sie kennen spannende Blogs, Foren, Artikel oder Seiten zum Thema der Frage? Dann schlagen Sie uns den Link hier vor. Wir prüfen ihn und werden ihn freischalten. Bitte beachten Sie, dass Links, die Werbung oder Spam beinhalten oder die auf Online-Shop verweisen, abgelehnt werden. Link vorschlagen
 
    Blogs, Artikel, Seiten - schlagen Sie hier passende weiterführende Inhalte zu dieser Frage vor.
 
07.03.2012, 22:04 Uhr
 
TschiTschi

Gehört es zu einer Partnerschaft nicht, dass man für einander einsteht?

Antwort bewerten » rating (1 Bewertungen) Beitrag melden
07.03.2012, 22:10 Uhr
 
bh_roth

Nein. Dazu bist du nicht verpflichtet. Interessant wird es erst, wenn dein Lebensgefährte aus seinem Einkommen seinen Unterhaltverpflichtungen nicht nachkommen kann. Ich hab dir einen Text herausgesucht, den du hier nachlesen kannst. Er bezieht sich zwar auf ein Ehepaar, bei dem der eine Teil Unterhaltspflichten hat gegenüber seiner Ex-Frau oder / und den daraus hervorgegangenen Kindern, aber er ist vergleichbar mit einer Lebensgemeinschaft. In dem von mir beschriebenen bestimmten Fall kann es sein, dass du einen kleinen Beitrag leisten musst.

Aber in keinem Falle musst du dafür deine Einkommens- oder Vermögensverhältnisse offen legen.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
?
Disclaimer: Leider können wir die eingestellten Fragen und Antworten nicht auf Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit prüfen. Alle Angaben sind daher ohne Gewähr, insbesondere bei gesundheitlichen, juristischen oder finanziellen Themen. Eine persönliche Untersuchung bzw. Beratung eines zugelassenen Arztes, Anwalts oder anderer ausgebildeter Fachleute können wir nicht ersetzen.
Noch Fragen? - auf einen Blick