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Brittker_29

Bis wann muss mir mein Ex-Vermieter meine Kaution zurückzahlen und was darf er mir abziehen?


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ANTWORTEN (4)
20.05.2011, 20:19 Uhr
 
Flugmeissel

Die Frage hatten wir gerade vor ein paar Tagen: Er kann sich bis zu 6 Monaten Zeit lassen, die Kaution abzurechnen und zurückzuzahlen (aktuelle Rechtsprechung).

Abziehen kann er nur etwas, wenn es kaputt gegangen ist oder übermäßig abgenutzt: in diesem Fall mal beim Mieterverein nachfragen und sich gegebenenfalls dagegen wehren.

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22.05.2011, 23:24 Uhr
 
Miroigters17

Per Gesetz ist keine Frist vorgegeben. Gemäß verschiedener Gerichtsurteile sollte ein Vermieter allerdings eine Kautionsrückzahlung innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung des Mietverhältnisses spätestens erstattet haben. Eine etwaige Kautionskürzung muss er innerhalb dieser Frist ebenfalls begründet haben. Nach dieser Frist kannst du die Kaution gerichtlich einfordern.

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23.05.2011, 22:17 Uhr
 
Mirko Günther

Ah ja, die Mietkaution. Ist ein beliebter Gegenstand für Streitigkeiten ... Das Gesetz ist etwas schwammig, was den Zeitpunkt angeht: in einem angemessenen Zeitraum, d. h. so etwa drei bis sechs Monate. Abgezogen werden dürfen Kosten für offene Mieten, von dir verursachte Schäden und für ausstehende Nebenkostenabrechnungen. Wichtig: Das Geld muss verzinst zurückgezahlt werden!

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26.05.2011, 21:39 Uhr
 
Steffen Sauer

Theoretisch muss der Vermieter die Sicherheitsleistung nebst Zinsen laut dem Rechtsentscheid BGH NJW 1987, 2372 des BGB schnellstmöglich zurückzahlen, wenn die Wohnung bei der Schlüsselübergabe in einem ordnungsgemäßen Zustand ist. Bei Schäden an der Wohnung darf er die Kosten der Schadensbeseitigung abziehen, muss sie aber auch per Rchnungen beweisen.

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