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Gast 12407

bitte hilfe wegen ebay! ich habe bei ebay einen gewerblichen händler negativ bewertet -

und jetzt hat er mich bei gericht verklagt. er hat jetzt sogar noch einen textilsachverständigen angefordert. mein anwalt meinte, dass es mich, wenn ich verliere, ein paar tausend euro kosten kann.

ich bin völlig mir den nerven runter.

ich habe mich mit dem händler in verbindung gesetzt und ihn um frieden gebeten, der sagte aber nur: er muss seinen ruf schützen und wird jetzt soweit gehen wie es sein muss.

hilfe!! allein der textilsachverständige kostet schon 1400,- Euro. was tun?


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ANTWORTEN (11)
21.12.2010, 16:10 Uhr
 
Highspeed

Kommt darauf an, was Du geschrieben hast. Wenn Deine Bewertung sachlich richtig ist, hast Du keine Probleme. Wenn Du ihn einfach nur runter machen wolltest, weil alles schief gelaufen ist, hast Du ein Problem. Dann solltest Du die Bewertung, evtl. nach Rücksprache mit Ebay, korrigieren oder löschen und das betroffene Unternehmen entsprechend informieren.

Einen Anwalt hast Du ja schon, allerdings solltest Du überlegen, ob er sich mit solchen Dingen auskennt. Die von Dir genannte Aussage wirkt auf mich nicht vertrauenerweckend.

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21.12.2010, 16:32 Uhr
 
Highspeed

Nochmal zurück zum Thema: Schau doch mal in den Ebay-Foren nach. Dort werden bestimmt Leute sein, die Ähnliches zu Berichten haben. Die Chance dort die gleiche Firma zu finden dürfte recht groß sein. Gib den Firmennamen mal bei Google ein und schau nach, ob Du Hinweise auf andere "Verklagte" findest. Gibt es evtl. viele negative, oder erst nur sehr wenige Bewertungen? Prüfe mal, ob die evtl. einfach nur viel Wind um die Sache machen, um die Bewertung wieder los zu werden, obwohl sie wirklich schlecht sind.

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21.12.2010, 16:43 Uhr
 
Clemens1964

Tja, wenn die Rückabwicklung problemlos lief, sieht es leider ganz finster für Dich aus, lieber Gast...

Ich höre uns lese das in letzter Zeit aber immer öfter, dass Gewerbliche sich wehren. Kann ich auch ganz gut verstehen, ich würde mir meine Existenz auch nicht von Leuten vernichten lassen, die nur zu oft gnadenlos subjektiv bis offen idiotisch bewerten. Sorry, ich stehe hier echt mal auf Seiten des Händlers - der im übrigen sicher besserer mit seiner Zeit zu tun hätte als Dich zu verklagen - und ich hoffe jedenfalls, Dir wird eine Lektion erteilt.

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21.12.2010, 16:48 Uhr
 
Clemens1964

@Musca: Ihr Humor ist ja immer schön und gut, aber eBay schließt Accounts wegen negativer Bewertungen. Wenn da zB. eine Familie dranhängt, ist das ziemlich schnell nicht mehr lustig.

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21.12.2010, 16:57 Uhr
 
Musca

@Clemens, du hast natürlich Recht mit den möglichen Konsequenzen. Aber der gute Gast sagte leider nicht, ob er zu Recht oder Unrecht den Händler negativ bewertete. Bei ersterem sehe ich kein Problem, sollte er aber zu Unrecht negativ bewertet haben würde ich erst mal eine gütliche Einigung mit dem Händler und eine Löschung dieser Bewertung anstreben

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21.12.2010, 19:27 Uhr
 
starmax

Ebay zieht hier doch immer! Bin ja auch geständiger Käufer/Verkäufer und finde, Highspeed hat es in Antwort 1 sehr gut getroffen.

Man kann Bewertungen zurücknehmen - und den Schaden dadurch begrenzen.

Man kann auch eine falsche Behauptung über eine Wareneigenschaft vorgerichtlich zurücknehmen was den Sachverständigen überflüssig macht. Und man kann Wiedergutmachungals Widerruf auf der Webseite des Geschädigten anbieten...

Man kann unter der Rubrik Kurioses übrigens auch (s)einen Ruf ver- oder ersteigern, was u.U. weltweit Aufmerksamkeit erregt.

Und: Man kann bei ebay beliebig viele (neue) Konten eröffnen - sogar mit derselben Bankverbindung und mailadresse (was füher nicht ging).

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21.12.2010, 19:55 Uhr
 
Clemens1964

Wie gesagt, ich finds echt gut. Seit eBay das Bewertungssystem geändert hat und vor allem diese Detailbewertungen mit diesen völlig realitätsfremden Quoten eingeführt hat, kann einem ein einziger Kunde, egal was der für einen Weichkäse im Kopf hat, den totalen Ärger machen.

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22.12.2010, 14:44 Uhr
 
mantrid

Eine eBAy-Bewertung ist immer subjektiv (schließlich bist Du nicht die Stiftung Warentest) und so lange dort keine Dinge drin stehen, die ehrabschneidend oder offekundig falsch sind, würde ich mich von anwaltlichen Schreiben nicht beindrucken lassen. Was andere als hochwertig und edel beschreiben, darf ich ungestraft als minderwertig und billig beurteilen. Das ist von der Meinungsfreiheit gedeckt, Beleidigungen und unwahre Behauptungen allerdings nicht.

Dein Anwalt müsste doch Deine Bewertung rechtlich einschätzen können.

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06.01.2011, 20:54 Uhr
 
sir.califo...

also ich würde das nicht auf die leichte schulter nehmen. ich hatte vor einem halben jahr genau so einen "ebay fall" im kollegium. mein kollege verlor, anscheinend wird der "gute ruf" von händlern vor gericht recht hoch bewertet.

ist ja auch mit dem hotelbewertungen so - kann man ja auch nicht jeden mist reinschreiben.

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29.02.2012, 08:19 Uhr
 
Clemens1964

@mantrid. du gehörst leider zu den menschen, die ihr subjektives rechtsempfinden mit der tatsächlichen rechtlichen situation verwechseln. mit "meinungsfreiheit" hat es ganz sicher überhaupt nichts zu tun, wenn man damit den ruf eines händlers beschädigt. so sehen das jedenfalls die gerichte.

dann fällt für dich wohl eine beleidigung auch in den bereich meinungsfreiheit? das ist doch abwegig.

ich war früher selbst gewerblicher händler und kenne immer noch einige - die geben negative bewertungen inzwischen ohne jede diskussion zum anwalt.

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02.03.2012, 13:39 Uhr
 
loseklappe

@clemens

Wenn sie mit mehr Textverständis an die Aussage hergegangen wären, hätten sie den Begriff Ehrabschneiden und andere lesen können.

Daher hat der User mit seiner Aussage völlig recht. Und Ihre Aussagen zeigen wieder einmal, wie gescheiterte Existenzen um sich schlagen und jeglichen Sachverstand vermissen lassen.

Zudem macht mir ihr Schreibstil kopfzerbrechen, es scheint schlecht durchdacht zu sein.

Zumal es schon sehr Merkwürdig ist auf einen Kommentar aus dem Jahr 2010 zu reagieren.

willkommen im Internetz

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