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Gast 9560

Blitzer direkt nach Begrenzungsschild

Es geht im Ort von 50 km/h in eine Kurve auf eine 30 km/h Begrenzung wo der Blitzer 5 Meter nach dem Schild 30km/h Schild schon ausgelöst hat. Gibt es einen Mindestabstand der bei diesen Messungen gehalten werden muss?


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ANTWORTEN (9)
28.10.2010, 14:51 Uhr
 
McNepp

Wofür soll der Mindestabstand gut sein? Wie groß soll er sein? 5 Meter? 50 Meter? 500 Meter?

Soll die Begrenzung erst ab dort gelten, dann könnte das Schild besser gleich dort aufgestellt werden.

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28.10.2010, 15:49 Uhr
 
Tucan

Ab wann soll die Geschwindigkeitsbegrenzung dann gelten? Natürlich unmittelbar ab dem Schild "30"

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29.10.2010, 09:02 Uhr
 
Hazamel

Soweit ich weiß, und das aktuelle Schwarzbuch des Bundes der Steuerzahler verstanden habe, müssen es mindestens 150m zwischen Begrenzung und Geschwindigkeitskontrolle sein.

Im Schwarzbuch war der Fall ja so gelagert, dass der Abstand zwischen zwei Ortsschildern weniger als 300m war und das Schild deswegen versetzt werden sollte, was die Nachbargemeinde, auf deren Gemarkung das Schild dann gestanden hat, nicht zugelassen hat. Zweimal Schild versetzen: knapp 1000 €

Außerorts waren es glaub ich 200m die Abstand zwischen dem Schild und der Geschwindigkeitskontrolle liegen müssen

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29.10.2010, 13:05 Uhr
 
krusty20

Tatsächlich gibt es einen regelmäßig einzuhaltenden Mindestabstand, geregelt in den Richtlinien der Bundesländer zur Geschwindigkeitsmessung, siehe im Einzelnen http://www.ra-kotz.de/richtlinien.htm. Hintergrund: der Kraftfahrer soll sich auf mögliche Unwägbarkeiten bei der Einfahrt in eine Zone mit deutlich geringerer Höchstgeschwindigkeit einstellen können, so z.B. BAYOBLG , Urteil vom 04.09.1995 - 1 OB OWI 375/95 oder auch OLG DRESDEN , Urteil vom 27.08.2009 - SS OWI 410/09. Diese Richtlinien sind jedoch nicht nach außen bindend, sondern nur innerdienstliche Vorschriften. Dennoch sind die Gerichte bei Nichteinhaltung des empfohlenen Abstandes meist ein bisschen kulanter, siehe o.g. Urteile.

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29.10.2010, 13:36 Uhr
 
catweazle....

Siehe hier:

http://www.radarfalle.de/recht/richtlinien/

Leider gelten für jedes Bundesland andere Richtlinien. Im Normalfall kann man davon ausgehen, dass mindest 150m Abstand sein soll! Leider gibt es genügend "schwammige" Regeln die hierzu Ausnahmen bestimmen z.B. bei Gefahrenstelle, Tempotrichter usw.

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30.10.2010, 09:32 Uhr
 
tobix

@catweazle.1959: Ist schon doof, dass man an Gefahrenstellen nicht straflos schneller als erlaubt fahren kann ;-)

Ich würde mich zwar auch ärgern, wenn ich direkt nach Beginn einer Geschwindigkeitsbegrenzung geblitzt würde, aber letztlich liegt das nur daran, dass wir die Schilder nicht richtig ernst nehmen. Noch in der Fahrprüfung wären wir damit durchgefallen. Außerdem fahren wir auch nicht 100m tief gegen die Einbahnstraße oder über eine rote Ampel.

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30.10.2010, 20:21 Uhr
 
joschitura

Wie dumm muß man denn sein, um in einer 30er-Zone NICHT 30 zu fahren ?

Denk mal kurz nach: so ne 30er-Zone dauert, sagen wir mal 1000 Meter. Wenn man da jetzt statt 30 seine 50 fährt, spart man auf die Gesamtstrecke - na wieviel ? Eben. Wer wegen einer Zeitersparnis von Sekundenbruchteilen das 30er -Schild mißachtet, ist einfach nur gedankenlos und unverantwortlich. Ergo: wer da geblitzt wird, soll zahlen und sich schämen.

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31.10.2010, 00:14 Uhr
 
hubbe

In der 30er sollte man schon langsam fahren, aber wenn 5m nach dem Schild der blitz erschiehn, wurde wohl auch unmittelbar am Schild das Tempo gemessen.

Also das find ich schon etwas dreißt.

Manchmal braucht man etwas um auf das richtige Tempo runter zu kommen.

Ab 20m würd ich ja noch vertehen. Aber 5m?

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04.11.2010, 02:27 Uhr
 
Mondkuh88

Das mobile oder festinstallierte Blitzmeßgerät muß vom Ortsschild einen Mindestabstand haben.

Ab dem Schild, an dem die zulässige Höchstgeschwindigkeit angezeigt wird, muß der Autofahrer schon die ausgeschilderte Geschwindigkeit einhalten. Das Meßgerät wird aber in der Regel immer ca. 50 Meter von dem Schild aufgestellt. Exakt am Schild wird nie gemessen.

die Polizei ;-)

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