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Brauchen Großeltern irgendeine Art der Bevollmächtigung, wenn sie mit den Enkeln in den Urlaub fahren?


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ANTWORTEN (4)
18.09.2011, 20:47 Uhr
 
starmax

Das hängt ein bisschen vom Alter der Enkel ab - ob sie zum Beispiel die Verwandtschaft schon bestätigen können. Aber ein Auszug aus dem Stammbuch oder eine Vollmacht beider Eltern kann nicht schaden.

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18.09.2011, 21:40 Uhr
 
antwortomat

Auf jeden Fall zu empfehlen. Stell Dir mal vor, der Kleine muss zu Arzt und Opa bekommt keinerlei Infos, weil der Arzt die Schweigepflicht wirklich ernst nimmt.

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21.09.2011, 10:29 Uhr
 
Lutmind1983

Wie das gesetzlich genau geregelt ist, kann ich Dir auch nicht sagen. Wir haben immer eine Vollmacht mitgegeben. Es kann ja sein, dass die Kinder im Urlaub zum Arzt müssen und da ist so eine Vollmacht schon ganz nützlich. Außerdem ist das für Euch auch sicherer.

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22.09.2011, 01:41 Uhr
 
MeisterGunni7

vor allem bei einer auslandsreise, brauchen die großeltern eine vollmacht beider erziehungsberechtigten, denn nur diese dürfen über den aufenthalt des kindes bestimmten. die vollmacht sollte die dauer und den ort des aufenthaltes beinhalten sowie eine verfügung, wenn ärztlich etwas unternommen werden muss.

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