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hoffeman234

Braucht es auch Übernahmeverträge, wenn man den Betrieb an seine Kinder übergibt? Welche Rolle spielt dabei die Gesellschaftsform?


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ANTWORTEN (6)
15.01.2012, 10:45 Uhr
 
smarik76

Zwingend brauchen nicht - aber es macht Sinn. Das Thema ist allerdings sehr komplex, auch hinsichtlich der Gesellschaftsform. Suchen Sie sich einen guten Steuerberater.

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15.01.2012, 11:10 Uhr
 
TschiTschi

Ein Gesellschafter, der nicht weiß, wie man eine so wichtige Frage klärt?

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19.01.2012, 15:43 Uhr
 
Linak1

Nein es benötigt keinen Übernahmevertrag.Den Betrieb an ein Kind weiter zu geben ist faktisch eine Schenkung,die bis zu einem Betriebsfreibetrag von 225000€ steuerfrei bleibt.Die Wahl der Gesellshaftsform bleibt dem Kind überlassen,da das jeweilige Kind beim Gewerbeamt trotz dessen ein gewerbe anmelden muss.Wollen sie allerdings auch Rentenbezüge aus dem Gewerbebetrieb erlangen,muss diese in einem Vertrag festgehalten werden(Schenkung unter Auflagen).

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20.01.2012, 11:10 Uhr
 
99sam

Die Gesellschaftsform spielt in dieser speziellen Frage nur nebensächlich eine Rolle,falls die Kinder die gleiche Gesellschaftsform nutzen wollen.Ist dies nicht der Fall muss eine Abmeldung mit anschließender Neugründung erfolgen.Der Übernahmevertrag richtet sich meistens danach aus,wie viele Rechtsgüter und Firmenvermögen an den neuen Inhaber übertragen werden sollen.Sind die Kinder noch keine Gesellschafter muss immer eine Neugründung erfolgen.

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20.01.2012, 11:25 Uhr
 
starmax

Als Einzelunternehmer solltest Du Übergabedatum und Nachfolger dem Finanzamt benennen, das reicht. Bei Firmen sollte schon eine schriftliche Vereinbarung bezüglich Funktion, Verantwortlichkeit und Status getroffen werden.

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21.01.2012, 15:27 Uhr
 
schnibbel

Nein,die Übernahme findet rechtlich im rahmen einer Schenkung statt(wenn sie den betrieb nicht an Ihre Kinder verkaufen wollen).Diese ist steuerfrei bis zu einem Betrag von 225000 Euro.Wenn Sie allerdings Bedingungen an die Schenkung stellen,wie z.B eine monatliche Rente aus dem Geschäftsbetrieb,so sollten sie eine bedingte Schenkung durchführen.Da eine Übernahme einer Neugründung darstellt ist die Gesellschaftsform von Ihren Kindern frei zu wählen.

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