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Gast 15545

Bürgschaft - Ehe??

Wenn mein Mann für meine Schwiegereltern also seine Eltern eine Bürgschaft übernimmt, kann der Gläubiger dann auch zu mir kommen als Ehepartner? Bin ich dann auch haftbar zu machen und was ist, wenn ihm was passiert?


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ANTWORTEN (2)
28.02.2011, 21:45 Uhr
 
starmax

Das ist für Deinen Mann eine gefährliche Sache. Du bist im Fall des Falles nach BGB zu seiner Unterstützung verpflichtet, falls er verarmt.

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04.03.2011, 06:56 Uhr
 
Flugmeissel

Das hängt von der Art der Bürgschaft (selbstschuldnerisch ???) und Ihrem Güterstand (Zugewinngemeinschaft, Gütergemeinschaft oder -trennung ???) ab.

Bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft kann der Gläubiger direkt den Bürgen in Anspruch nehmen ohne vorher "sein Glück" beim Kreditnehmer sprich den Eltern versuchen zu müssen. Und grundsätzlich mußman nicht für die Schuldner seines Ehegatten "geradestehen" ist ihm aber u.U. zu Unterhalt verpflichtet.

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