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Teresa Köhler

Da mein Sohn bald eine eigene Wohnung beziehen will, braucht er eine Elternbürgschaft. Nun würde ich euch bieten, mir eure Erfahrungen in dieser Sache zu schildern, damit ich nichts falsch machen kann. Was habt ihr damit erlebt?


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ANTWORTEN (5)
11.03.2011, 22:27 Uhr
 
StechusKaktus

Mietbürgschaften für die noch nicht verdienenden Kinder sind etwas Normales. Mit dem Bürgschaftsformular kann der Vermieter dich für die Zahlungsrückstände aus dem Mietverhältnis heranziehen. Muss er auch, da er sonst keine ausreichende Sicherheit hat. Sieh´s locker!

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12.03.2011, 08:44 Uhr
 
sininen

Stimmt. Es ist völlig normal, eine Elternbürgschaft zu verlangen. Damit müssen die Eltern im Notfall für die Miete aufkommen.

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18.03.2011, 18:32 Uhr
 
fussballstar

Mit der Bürgschaft übernehmt ihr als Eltern die Konsequenz und letztendliche Verantwortung dafür, wenn euer Sohn einer bestimmten Verpflichtung nicht nachkommt. Dann müßt ihr dafür gerade stehen und ausgleichen. Wenn ihr eurem Sohn vertraut, dann sehe ich kein Problem in der Sache! Allerdings solltet ihr ihm genau erklären, welche Verantwortung auch er übernehmen muß!

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23.01.2012, 12:22 Uhr
 
MarcLewued

Also meine Mutter (alleinerziehend) hatte meine Bürgschaft übernommen und als ich selbst alles finanzielle geklärt hatte wurde alles weitere auf mich überschrieben.Es kommt sicher drauf an wie zuverlässig dein Sohn ist.Wenn er in Ausbildung geht und ein regelmäßiges Einkommen hat ist das ne sichere Sache sofern er eben ein geregeltes Leben führen möchte.Wenn er allerdings nicht diese Anzeichen hat würde ich es mir überlegen denn wenn er in Erstausbildung ist und diese abbricht etc pp dann kann es passieren ,dass er zurück muss zu den Eltern - da gibts auch Gesetzestexte zu.Also:Bei Zuverlässigkeit isses ne tolle Sache wenn Vertrauen da ist,ansonsten lieber warten bis wenigstens die Ausbildung geschafft ist.

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23.01.2012, 12:28 Uhr
 
seraflne

Du haftest mit deinem Privatvermögen in der Höhe der Bürgschaft. Wenn der Herr Sohnemann zahlungsunfähig wird stehen sie bei dir auf der Matte.

Normalerweise braucht man keine Elternbürgschaft. Wozu? Wenn er das Geld nicht hat für Kaution und Maler kannst du es ihm auch so vorstrecken. Macht keinen Unterschied.

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