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Hendrik Be...

Darf der Vermieter in den Mietnebenkosten Versicherungen auf den Mieter umwälzen?


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ANTWORTEN (5)
28.04.2010, 22:27 Uhr
 
Kalisay

Natürlich darf er das.

Typisch sind z.B.: Gebäudeversicherungen gegen Feuer-, Sturm- und Wasser- sowie Elementarschäden, Glasversicherung sowie Haftpflichtversicherungen für Gebäude, Öltank und Aufzug.

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29.04.2010, 10:08 Uhr
 
starmax

Bitte "umlegen" oder "abwälzen"...

Hier steht die Liste der vom Mieter zu tragenden NK:

http://www.immobilienscout24.de/de/umzug/mietertipps/kosten/ratgdmbdl0178.jsp

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29.04.2010, 18:25 Uhr
 
Julian Krause

Der Vermieter hat durchaus das Recht, in den Mietnebenkosten Versicherungen aufzuführen, dies gilt aber nicht für alle Versicherungsarten. Eine Haftpflichtversicherung ist aber auf jeden Fall legitim.

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29.04.2010, 21:41 Uhr
 
Mathias Be...

Das ist richtig, es dürfen in die Mietnebenkosten Versicherungen eingerechnet werden. Allerdings darf der Vermieter auf keinen Fall seine Vermieter-Rechtsschutzversicherung veranschlagen, da dies seiner persönlichen Absicherung dient. Grob gesagt können nur Versicherungen auf den Mieter umgewälzt werden, die sich auf das Mietobjekt beziehen.

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01.05.2010, 15:02 Uhr
 
Johannes Jung

Der Vermieter darf neben der Haftpflicht in den Mietnebenkosten Versicherungen gegen Feuer- und Wasserschäden oder Glasbruch aufführen. Nicht erlaubt sind abgesehen von der Rechtschutzversicherung auf eine Reparaturkostenversicherung, da dies ebenfalls Sache des Vermieters ist.

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