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Darf ein Arbeitgeber in der Winterzeit bei Krankschreibung nur Kurzarbeitergeld statt Krankengeld zahlen?


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ANTWORTEN (4)
06.03.2011, 12:14 Uhr
 
Highspeed

Das Krankengeld zahld die Krankenkasse.

Wird man bei Kurzarbeit krank, wird normalerweise das Geld gezahlt, dass man bei "normaler" Arbeit bekommen würde.

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07.03.2011, 10:43 Uhr
 
HaHainz

Wenn Sie sich krank melden, dann muss die Krankenkasse Ihnen das Krankengeld bezahlen und nicht der Arbeitgeber (wie es mein "Vorposter" ja auch schon richtrig gesagt hat).

Das Krankengeld gibt es aber nicht mal eben "einfach so". Sie sollten bei Ihrer Krankenkasse vorstellig werden (falls die Erkrankung nicht allzu schlimm sein sollte, dann am besten persönlich, ansonsten natürlich per Fernsprecher).

Ihrer Frage entnehme ich jedoch auch, dass Ihr Arbeitgeber mit allerhand Tricks versucht, sich seiner Zahlungspflicht zu entledigen. Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist einer der "Hauptstützen" des Sozialrechts und wenn man als Arbeitgeber diese Zahlung etweder auf den Staat (Kurzarbeit), oder auf die Algemeinheit (Krankengeld) abwälzen möchte, dann ist das einfach nur traurig...

Gute Besserung und Alles Gute,

MfG,

HaHainz

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07.03.2011, 11:06 Uhr
 
Sixpence

"Bei Krankschreibung" gibt's zuallererst mal vom Arbeitgeber bis zu sechs Wochen lang Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Herrscht zu diesem Zeitpunkt im Betrieb Kurzarbeit, so erhält der kranke Arbeitnehmer ebenfalls Kurzarbeitergeld, also nicht mehr, als seine arbeitenden Kollegen auch bekommen. Erst nach diesen sechs Wochen tritt die Krankenkasse ein und zahlt Krankengeld, und zwar 70% des regelmäßigen Entgelts bis zu einer Dauer von 78 Wochen.

Mehr Information gibt es hier. Es hat also keinerlei Witz, sich krankschreiben zu lassen, um dann mehr Geld zu kassieren als die Kollegen. Wenn man erst krank war und die Kurzarbeit danach eintrat, ist das wieder etwas anderes.

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08.03.2011, 20:15 Uhr
 
quesada

Lohnfortzahlung ist eine Leistung des Arbeitgebers und beinhaltet die Lohnzahlung während der Kranlheit als wäre der Arbeitnehmer nicht erkrankt. Er erhält die Lohnleistung die er auch erreichen würde wenn er arbeitsfähig wäre.

Sollten seine Kollegen Kurzarbeit machen wärend der Arbeitnehmer Krank ist so erhält er auch nur Kurzarbeitergeld, denn wäre er gesund hätte er ja auch Kurzarbeit gemacht.

Krankengeld ist eine Leistung der Krankenkasse und wird in der Regel dur einen Rechenmodus ermittelt und Kalendertäglich gezahlt.

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