Eine Studentin ist aus einer gemeinsamen Whg ausgezogen und die Post der Krankenkasse ist ihr nicht nachgesandt worden!(evtl fehlender Nachsendeantrag oder auch böse Absicht des Ex?!)Da von der versicherten Studenten über einen Zeitraum von 4 Monaten leider keine Information zurückkamen,setzte die Krankenkasse(GKV) den Beitrag einfach aufgrund der Beitragsbemessungsgrenze fest!!!




Es dürfte für die Studentin kein Problem darstellen Ihren Status (Ausbildung / Studium) gegenüber der Krankenkasse zu dokumentieren.




ohne Auskunft MUSS sie ihn maximieren. Auf welcher Basis soll sie einen geringeren Beitrag rechtfertigen?
Es ist Sache des Versicherten, seinen Einkommensstatus darzustellen. Tut er das nicht, wird von einem hohen Einkommen ausgegangen.
Nomalerweise wird das ganz schnell korrigiert, wenn der Sachverhalt später dargestellt wird.