



soweit ich weiß, dürfen batteriebetrieben leuchtmittel nur an fahrrädern bis zu einem gewicht von xx kg montiert werden.
diese sind also für sportgeräte konstruiert. natürlich sehe auch ich, dass im straßenverkehr sehr viele "herkömmliche" fahrräder ebenfalls batterieläuchtmittel verwenden, aber ganz richtig ist das nicht.
ich hab keine ahnung, wie die ordungsmacht darauf reagiert.




Solange du einen Dynamo + passende Lampen installiert hast, darfst du an dein Fahrrad machen wozu du Lust hast auch eine Gaslaterne, wenn's dir Spaß macht!
Steht alles in der StVZO §67! Gleich im ersten Satz:
"Fahrräder müssen für den Betrieb des Scheinwerfers und der Schlußleuchte mit einer Lichtmaschine ausgerüstet sein, deren Nennleistung mindestens 3 W und deren Nennspannung 6 V beträgt (Fahrbeleuchtung)."
Darüber hinaus kannst du alles anbauen!




du darfst jede batteriebetriebene lampe an dein fahrrad machen, die nicht den verkehr behindert oder stört, deine eigene sicherheit oder die sicherheit anderer verkehrsteilnehmer gefährdet (z. b. durch zu hohe leuchtkraft, die andere fahrer blenden könnte).




Die Fahrradbeleuchtung ist in § 67 "Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern" der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung geregelt. Danach darfst du eine batteriebetriebene Lampe an deinem Fahrrad anbringen, musst jedoch trotzdem für ein funktionierendes Dynamolicht sorgen... Ja, ja, die Mühlen der Bürokratie.




Wenn Du nicht gerade in einer Radfahrerstadt wie Münster wohnst, ist die Polizei meist ziemlich tolerant und froh, wenn Du überhaupt ein funktionierendes Licht am Rad hast. Vorn und hinten!