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Fynn Günther

Darf ich auch ohne gültige Motorrad-Zulassung zur Hauptuntersuchung fahren?


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ANTWORTEN (6)
04.02.2012, 23:11 Uhr
 
ing793

Mit dem nicht zugelassenen Motorrad dürfen Sie nur zur Hauptuntersuchnung fahren, wenn der Weg dorthin ausschließlich über Privatgelände führt...

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04.02.2012, 23:18 Uhr
 
serefine

Nur ganz ganz schnell.

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05.02.2012, 06:37 Uhr
 
starmax

Wenn das Krad oder Auto schon zugelassen war und Deckungszusage einer Versicherung besteht, darf es am Standort ohne Zulassung bis zu rnächsten Zulassungsstelle gefahren werden.

Da es die Zulassung nur erhält, wenn noch drei Monate Gültigkeit des TÜV-Stempels vorliegen, müsste der Logik nach bei Nichtvorliegen die Fahrt zur Prüfstelle vor der Zulassung auch gestattet sein.

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05.02.2012, 11:52 Uhr
 
quietschbaer

Das mit den 3 Monaten Mindestrestlaufzeit kann ich nicht bestätigen. Wird immer wieder gerne erzählt, hat aber, soweit ich weiß, keine Grundlage inder StVO. Wird auch zumindest hier bei uns in Düsseldorf und Duisburg anders gehandhabt.

Ansonsten:

"Ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug kann jederzeit wieder zum Verkehr zugelassen werden. Wenn im Zeitraum zwischen der Außerbetriebsetzung und der beantragten Wiederzulassung des Fahrzeuges eine Hauptuntersuchung, Abgasuntersuchung oder Sicherheitsprüfung fällig war, muss diese vor der erneuten Zulassung des Fahrzeuges durchgeführt werden. Sind die Fahrzeug- und Halterdaten im Zentralen Fahrzeugregister bereits gelöscht worden (sieben Jahre nach der Außerbetriebsetzung) und die Daten anderweitig nicht mehr nachweisbar, ist ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen nach § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung erforderlich."

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05.02.2012, 21:36 Uhr
 
eugenecTT

Das Problem hatte ich auch schon, aber keine Sorge, in Ausnahmefällen darf man auch ohne Motorrad Zulassung fahren. Wenn man die Hauptuntersuchung machen lassen muss, ist das so eine Ausnahme, weil man ohne die ja gar keine neue Zulassung bekommt. Aber man darf danach eben nicht noch ewig damit fahren, höchstens bis zur Zulassungsstelle oder nach Hause.

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06.02.2012, 21:53 Uhr
 
NicoerA

Es stimmt schon, dass man ohne Motorrad Zulassung zur Hauptuntersuchung fahren darf. Allerdings muss man unbedingt das ungestempelte Kennzeichen am Fahrzeug angebracht haben und auch eine Versicherungsbestätigung dabei haben, ansonsten bekommt man Schwierigkeiten, wenn einen die Polizei anhält.

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