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Gumpert

Darf man in die Wohnungstür einer Mitwohnung selber einen Spion einbauen?


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ANTWORTEN (4)
21.09.2011, 17:45 Uhr
 
Gerdd

(Es geht um eine Mietwohnung, nehme ich an.)

In Deutschland wird normalerweise nach dem Prinzip vorgegangen, daß der Mieter die Mietsache - in vernünftigem Rahmen - verändern darf, sie aber beim Auszug auf Wunsch des Vermieters in den vorherigen Zustand zurückversetzen muß.

Wer sich vorher mit dem Vermieter einigt, hat damit keine Scherereien. Die meisten Vermieter hätten wohl gegen einen Spion nichts (Wertsteigerung), würden sich aber wohl querstellen, wenn nach dem Auszug ein Loch in der Tür zurückbleibt ...

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22.09.2011, 08:08 Uhr
 
Matthis Kö...

Da es sich hierbei um eine Veränderung handelt, die sich nicht rückgängig machen lässt, gehe ich davon aus, dass du dies nur mit Zustimmung des Vermieters tun dürftest. Aber ich sehe kein Problem, wieso der Vermieter dies untersagen sollte. Vor allem nicht, wenn du die Kosten selbst tragen willst.

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22.09.2011, 18:44 Uhr
 
SimmisieX

Als Mieter ist man verpflichtet vor jeglicher baulichen Veränderung um die Erlaubnis des Vermieters zu bitten. Bei einem Türspion wird das Türblatt dauerhaft "beschädigt" und man kann es nicht mehr in den ursprünglichen Zustand zurückversetzen, deshalb musst du fragen!

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29.09.2011, 23:44 Uhr
 
MöHansel

Das gilt als bauliche Maßnahme und bedarf der Zustimmung des Vermieters. Du könnest höchstens die Türe gegen eine andere austauschen und am Ende des Mietverhältnisses wieder zurücktauschen. Aber die Tür des Vermieters muss unbeschädigt bleiben, sonst zahlst du die Reparatur.

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