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hkurz

Darf mein neuer Nachbar Baumaterial mit dem Kran über mein Haus heben?

Das Grundstück hinter unserem Haus soll mit einem Einfamilienhaus bebaut werden. Die Zufahrt ist sehr eng, so dass wahrscheinlich nicht alle Baumaterialien direkt zur Baustelle gebracht werden können. Darf der Kran Lasten über mein Grundstück bzw. mein Haus heben oder darf er den "Luftraum" über meinem Grundstück nicht berühren?


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ANTWORTEN (8)
17.03.2011, 17:36 Uhr
 
Ingenius

Mal angenommen er dürfte es nicht, wollen Sie ihm das dann verbieten? Er würde halt einen anderen Weg finden müssen, und Sie hätten einen Feind für’s Leben als Nachbar gewonnen. Die Deutschen verbieten ja gern und sind Weltmeister in Sachen Nachbarschaftskrieg, aber ich würde ein friedliches Miteinanander als höherwertig einschätzen. Lieber mal zum Grillen eingeladen werden als morgens zerstochene Autoreifen vorzufinden.

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17.03.2011, 17:37 Uhr
 
Highspeed

Ja, darf er. Hammerrecht genannt.

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17.03.2011, 17:45 Uhr
 
miele

Eindeutig ja, er haftet jedoch für etwaige Schäden. Wenn nicht auf der Baustelle gearbeitet wird, wird sich der Kranausleger, bei Grenznahmen Standort in den Wind stellen und über eier Grundstück schwenken, auch das ist erlaubt.

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17.03.2011, 18:00 Uhr
 
neilo

Was machen denn wohl die ganzen Hochbaukräne in den Städten? Mal kurz darüber nachdenken.

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18.03.2011, 14:34 Uhr
 
TKKG

Wenn ich das richtig sehe gilt für Krane die UVV BGV D6. Durchackern musst du dich da aber selber.

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18.03.2011, 17:24 Uhr
 
franceinter

Gegenfrage: Was stört Sie daran? Sie sind Eigentümer des Grundstücks und des darauf errichteten Gebäudes, nicht jedoch des Luftraums über Ihrem Grundstück. Gehen Sie mal besser rüber und trinken Sie ein Bier mit ihm.

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21.03.2011, 18:33 Uhr
 
eric111

Es darf auch kein Flugzeug über dein Haus fliegen, ohne dich vorher um Erlaubnis gefragt zu haben. [Ironie off]

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29.10.2011, 22:41 Uhr
 
mailerdaimon

Berufsgenossenschaftliche

Vorschrift für Sicherheit und

Gesundheit bei der Arbeit

BGV D6

§31 5. auf das Verbot des Aufenthaltes im Schwenkbereich von Kran oder

Last durch Aushang hingewiesen ist.

Damit wird durch das Aufstellen des Krans das Benutzen der Wohnung oder des Hauses im Schwenkbereich durch den Kraneinsatz verboten. Damit verstieße der Kraneinsatz gegen GG Artikel 13

(1) Die Wohnung ist unverletzlich.

Das Recht einen Kran zu benutzen, ist nur dann zulässig, wenn einerseits die Sicherheitsvorschriften für den Betrieb des Kranes eingehalten werden und dadurch kein anderer Gesetzesverstoß begangen wird.

Der Kraneinsatz würde also einmal gegen die BGV6 verstoßen und ein weiteres mal gegen GG Artikel 13 Absatz 1.

Eine Genehmigung des Betriebes des Kranes ist daher ohne Rechtsgrundlage. (Neubau)

Etwas abweichend davon verhielte es sich im Altbau, nur war das nicht die Fragestellung!

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