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Viktart_tz5

Darf mein neuer Telefonanbieter meinen alten Vertrag auch ohne schriftliche Zustimmung kündigen?


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ANTWORTEN (4)
15.09.2011, 10:54 Uhr
 
hphersel

Du hast in aller Regel Deine schriftliche Zustimmung im Rahmen des Vertragsabschlusses bei Deinem neuen Anbieter gegeben. Irgendwo heißt es da sinngemäß: "Ich beauftrag die neue Firma damit, in meinem Namen den alten Anscluss bei der Firma xyz zu kündigen."

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15.09.2011, 12:40 Uhr
 
antwortomat

Ergänzend:

Das ist doch der Sinn des Anbieterwechsels. Oder willst Du 2 Telefonverträge bezahlen?

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17.09.2011, 18:45 Uhr
 
ElfenFranke

Nein darf er nicht. Schließlich weiß er nicht, ob du, aus welchen Gründen auch immer, zwei Verträge haben möchtest. Bei FEstnetzanschlüssen ist diese Kündigung aber oft als Service inbegriffen und steht irgendwo im Vertrag, den du unterschrieben hast.

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27.01.2012, 21:24 Uhr
 
DasHoernchen

Warum sollte er das nicht können? Du kannst den alten Vertrag ja auch ohne schriftliche Zustimmung kündigen.

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