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Darf mein Vermieter eine Überwachungskamera installieren?

Wir wohnen zur Miete, unser Vermieter wohnt ein Stockwerk über uns. Nun hat er eine Überwachungskamera am Hauseingang installiert. Darf er das rechtlich gesehen überhaupt?


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ANTWORTEN (4)
11.03.2010, 15:07 Uhr
 
Holger Fuchs

Der Vermieter darf nicht einfach eine Überwachungskamera installieren, wenn er damit auch den Zugang zu eurer Wohnung filmt. Er dürfte nur dann eine Kamera einbauen, wenn er einen eigenen Eingang hätte und damit ausschließlich diesen erfassen würde. Seine eigene Wohnungstür darf er zum Beispiel überwachen.

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12.03.2010, 14:29 Uhr
 
beantworter

Das Ganze ist nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.

Ich habe da neuleich einen guten Artikel über das Thema gelesen.

hier geht es zu dem Videoüberwachung-Artikel.

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13.03.2010, 14:06 Uhr
 
maierle

Selbst wenn der Vermieter seine eigene Wohnungstür mit einer Überwachungskamera beobachten möchte, muss er sich dabei an bestimmte Regeln halten. Die Kamera darf das Treppenhaus zum Beispiel nicht mit filmen, aber da er über euch wohnt, ist das ja kaum der Fall.

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14.03.2010, 13:55 Uhr
 
Pauli27

Der Vermieter darf zwar theoretisch keine Überwachungskamera installieren, die Frage ist aber, wie sehr sie euch stört und ob es sich lohnt, deshalb eine Auseinandersetzung mit dem Vermieter zu riskieren. Wenn überhaupt, dann würde ich ihn gaz freundlich darauf ansprechen, vielleicht könnt ihr die Kamera mit einem eigenen Monitor sogar mit nutzen.

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