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Marco Albr...

Deckt eine Hausratversicherung auch einen Blitzeinschlag ab?


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ANTWORTEN (6)
25.09.2011, 17:11 Uhr
 
antwortomat

Direkten Blitzschlag ins Haus ja, Schäden durch Überspannung, weil der Blitz ins Nachbarhaus eingeschlagen ist nicht.

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25.09.2011, 18:11 Uhr
 
Maegwyn

kommt auf deine versicherung an. meine hat auch überspannungsschutz. das muss man aber u. U. zusätzlich versichern. Würde da aber eher Überspannungsschutzsteckdosen nutzen, die meisten Steckdosen (zumindest neu installierte) sollten das auch schon integriert haben, dann wäre das in der hv unnütz.

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25.09.2011, 20:09 Uhr
 
antwortomat

Lasst Euch nicht von diesen Überspannungsschutzdosen täuschen.

Wer schon mal gesehen hat, wie die Wände aufgesprengt werden, weil bei einem Blitzschlag die Stromleitungen einfach verdampfen, kann sich gut vorstellen, dass diese winzigen Überspannungsschutzdinger bei einem Blizschlag auch nur in der Nähe Eurer Wohnung einfach abrauchen, und das angeschlossene Gerät auch. Selbst wenn's abgeschaltet ist. Das ist nur ein sogenannter Feinschutz. Das letzte Glied in der Überspannungsschutzkette.

Beim PC kommt der Blitz dann sowieso lieber über die Netzwerkleitung.

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26.09.2011, 17:02 Uhr
 
Louis Schmidt

Die Hausratversicherung greift in so einem Fall oft nur, wenn der Blitz direkt in die versicherten Gegenstände einschlägt, das ist aber oft nicht der Fall, da meistens Stromleitungen oder andere Leitungen vom Blitz getroffen werden und angeschlossene Geräte beschädigen. In manchen Versicherungen ist aber auch dieser Fall eingschlossen.

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28.09.2011, 21:13 Uhr
 
Kiaralalla

Das kommt immer auf die jeweiligen Vertragsbedingungen an. Aber meistens sind in einer Hausratversicherung nur direkte Blitzeinschläge versichert. Dieser ist viel seltener, als wenn der Blitz irgendwo in Nachbarschaft einschlägt und deshalb sollte man darauf achten, dass beides in der Versicherung abgedeckt ist.

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29.09.2011, 14:20 Uhr
 
Becks_Finest

Die Hausratversicherung deckt bei einem solchen Vorfall alle Geräte und Gegenstände im Haus ab, die nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind. Nicht dazu gehören etwa die Heizungsanlage, Heisswasserthermen, die mit Strom betrieben werden, und Fussbodenheizungen.

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