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barlo110

Definition Arbeitszeit

Ab Montag sind wir Arbeitnehmer aufgefordert, uns am Rechner anzumelden, d.h. unsere eigentliche Arbeitszeit beginnt erst nach dem Hochfahren des PC und erfolgter Anmeldung (bis gestern haben wir uns an der Stempeluhr direkt neben der Eingangstür angemeldet).

Wer bezahlt mir folgende Zeit: Im Firmengebäude durch den Flur, die Treppe

hoch, durch zwei Türen, zu meinem Schreibtisch, das Notebook an die Dockingstation anschließen, hochfahren und anmelden?


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ANTWORTEN (3)
27.08.2011, 13:44 Uhr
 
TKKG

Niemand! Und das ist ja auch der Sinn dieser Aktion!

Ich als Arbeitgeber würde es genauso machen! Schließlich kann man da ganz schön was am Gehalt sparen!

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27.08.2011, 13:57 Uhr
 
Maegwyn

Arbeitszeit beginnt nach Definition dann, wenn du zur Arbeit bereit stehst. Alles weitere scheint nicht genau definiert zu sein (vergleiche hier. Das kann im Prinzip alles ab Betreten des Gebäudes bis hin zu "ab PC hochgefahren" heißen. Das muss mit dem Arbeitgeber vereinbart werden, z. B. durch den Betriebsrat, falls vorhanden.

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27.08.2011, 14:03 Uhr
 
noergel

Mal andersherum gefragt: Wer bezahlt Ihre "Arbeitszeit", wenn Sie sich einen Kaffee holen oder sogar kochen? Wenn Sie auf Toilette gehen, privat "nur mal kurz" im Internet rumdaddeln, Ihre privaten Emails abrufen, private Telefongespräche führen, mit Kollegen über private Dinge reden, etc.??

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