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Der Vater meiner Freudin ist vor einer Woche gestorben. Seine Ehefrau lebt noch. Hinterlassen hat der Vater kein Geld, sondern nur Schulden. Soll meine Freudin ihre Erbe ausschlagen ? Danke für ihre Antwort.


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ANTWORTEN (10)
24.11.2011, 22:28 Uhr
 
bh_roth

Sicher ist, dass man keine Schulden übernehmen muss.

Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, aber ich denke, es ist nicht deine Freundin, die sich fragen muss, ob sie das Erbe annimmt, sondern ihre Mutter, die Frau des Verstorbenen muss sich mit dieser Frage auseinandersetzen. Aber ich bin sicher, dass sich hier noch jemand meldet, der mehr darüber weiss.

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24.11.2011, 22:34 Uhr
 
Yasser

Da würde ich meinen Anwalt fragen

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24.11.2011, 23:03 Uhr
 
KHDecker

Natürlich, außer sie fühlt sich ihrem Vater auch nach dessen Tod noch verbunden, dass sie ihn bei seinen Gläubigern in nicht schlechter Erinnerung belassen möchte.

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24.11.2011, 23:09 Uhr
 
serafine

das ist ja wohl selbstverständlich, dass deine freundin das erbe ausschlagen sollte. was für eine frage?! aber du solltest dich vorher vergewissern, dass es wirklich schulden sind und kein guthaben.

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25.11.2011, 12:06 Uhr
 
lalalotte

Aus eigener Erfahrung kann ich Dir folgendes sagen: wenn Deine Freundin die Schulden nicht erben will, soll sie das Erbe ausschlagen. Ebenso alle, die in gerader Linie mit dem Vater verwandt sind (z.b. evtl. Enkelkinder) sowie die Ehefrau des Vaters. Daüberhinaus müssten evtl. die Väter dieser Enkel stellvertretend für diese auch das Erbe ausschlagen. Wenn alle in gerader Linie nach unten das Erbe ausgeschlagen haben, wird man versuchen, sich das Geld bei den Geschwistern des Vaters zu holen. Dann müssten auch diese und deren Verwandte in gerader Linie das Erbe ablehnen.

Meine Oma ist vor ein paar Jahren gestorben und hat uns -leider- nur eine Menge Schulden hinterlassen. Wir haben dann alle das Erbe ausgeschlagen. Ich finde es nicht pietätlos, das zu tun. Meine Oma hat uns auch nie erzählt, wie es finanziell so um sie steht. Jedenfalls mussten bei uns so um die 30 Leute (mit Kindern usw) zum Notar.

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25.11.2011, 12:30 Uhr
 
miele

Erbt deine Freundin denn überhaupt, oder gibt es ein Testament, in dem sich die Eheleute zunächts gegenseitig beerben, das ist eigentlich üblich.

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25.11.2011, 13:33 Uhr
 
lalalotte

Dabei handelt es sich um ein Berliner Testament, das auch notariell beglaubigt sein muss. Wenn das nicht vorliegt, erbt Deine Freundin auf jeden Fall den Pflichtteil, auch den der Schulden.

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26.11.2011, 17:55 Uhr
 
Tsai-Tung

Ganz wichtig: Für das Ausschlagen des Erbes, das in so einem Fall sehr zu empfehlen ist, gibt es Fristen, nach deren Ablauf es nicht mehr geht. Diese liegt m.E. bei vier Wochen.

Auch für etwaige Kinder muss Deine Freundin das Erbe ausschlagen, sonst erben sie.

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26.11.2011, 20:09 Uhr
 
serafine

hier steht eine 6-wochen-frist

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28.12.2011, 13:11 Uhr
 
DasHoernchen

Sie kann das Erbe ausschlagen, dann wird der Notar nach Familiengrad weitere Personen anfragen, ob sie das Erbe annehmen wollen.

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