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Günter Kaiser

Die Fenster unserer Wohnung sind echt undicht. Der Vermieter zögert einen Fensteraustausch immer heraus. Kann ich die Miete mindern? Wie?


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ANTWORTEN (4)
16.04.2011, 12:38 Uhr
 
miele

Funktionstüchtige Fenster sind Bestandteil einer Wohnung im normalen Zustand.

Die Miete kann daher meiner Meinung nach zumindest um den angenommen zusätzlichen Kostenaufwand für das Beheizen der Wohnung gemindert werden.

Nicht gemindert werden kann die Miete, wenn ein allgemein schlechter Zustand der Wohnung im Mietvertrag und in einer geringeren Miete bereits berücksichtigt wäre.

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16.04.2011, 17:53 Uhr
 
althaus

Ich würd´s auf jeden Fall versuchen, da funktionstüchtige Fenster zu einer normalen Wohnung gehören. Versuch´s doch mal beim ortsansässigen Mieterverein. Da geht auf jeden Fall was !

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17.04.2011, 18:07 Uhr
 
Alexandra ...

Dazu musst du wahrscheinlich vor Gericht ziehene. Dein Vermieter wird sich ja sicherlich quer stellen. Dazu holst du dir einen Anwalt und lässt dir den Sachverhalt begutachten. Zudem versuchst du am Besten erst einmal, dem Vermieter Angst zu machen, ihn so zu einer Reparatur zu bewegen.

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20.04.2011, 12:15 Uhr
 
Levin Bauer

Wenn sie ECHT undicht sind, und du ihn schriftlich (eingeschrieben) darauf hingewiesen hast, kannst du (in den Wintermonaten) drei Wochen nach der Zustellung deines Briefes die Miete um einen bestimmten Prozentsatz kürzen, bis zu dem Datum, an dem der Vermieter die neuen Fenster eingebaut hat.

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