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Kiaralalla

Die Garagenmiete soll bei mir schon wieder erhöht werden, gibt es eigentlich auch gesetzliche Regelungen, wie stark die Miete in einem Zeitraum erhöht werden darf, ähnlich wie bei Wohnungsmieten?


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ANTWORTEN (4)
15.11.2011, 12:43 Uhr
 
onaniertas...

wenn du die garage zusammen mit wohnraum angemietet hast gibts eigentl. eine klare rechtssprechung: keine isolierte Erhöhung bei einheitlichen Mietverhältnissen kommt drauf an, also...

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16.11.2011, 18:16 Uhr
 
sahneschnitte

Eine solche Grenze gilt nur, wenn die Garage als Teil der Wohnung mit gemietet wurde, was bei Dir aber wohl nicht der Fall ist. Bei einem separaten Mietvertrag gelten die Regelungen aus dem Vertrag, und wenn da nichts drinsteht, ist eine Erhöhung der Miete nicht einseitig möglich, sondern der Mieter muss zustimmen. Aber das alles ohne Gewähr. :)

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17.11.2011, 14:23 Uhr
 
NilsnXY

Die Mieterhöhung für die Garage muss schon begründet sein. Auch wenn die Garage verkauft wurde, gilt nach wie vor der alte Mietvertrag, denn er wurde doch nicht aufgelöst deswegen, oder? Allerdings kann der Mietvertrag natürlich ordnungsgemäß gekündigt werden wie bei allen Mietverhältnissen.

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19.11.2011, 20:35 Uhr
 
thors_1983

Wenn Sie einen einheitlichen Vertrag zusammen mit der Wohnung abgeschlossen haben, kann nur im gesetzlichen Rahmen erhöht werden. Haben Sie einen gesonderten Vertrag, gibt es keine Vorschriften. Der Vermieter kann jederzeit mehr verlangen. Versuchen Sie, den Betrag für einen längeren Zeitraum festzuschreiben.

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