Dem Aufstocken des Finanzaufkommens der Städte oder der Sicherheit? http://www.t-online.de/auto/news/id_61121988/stvo-2013-was-sich-fuer-autofahrer-ab-1-april-aendert.html




@Amos die Sicherheit ist wohl kaum gefährdet, mal von den Strafen bei der Gefährdung der Radfahrer abgesehen, aber der Stadtkämmerer wird sich sicher sehr freuen, und das kommt doch letztendlich auch wieder dem Bürger zugute, oder nicht ?




Der Mehrpreis fürs Parken ist minimal und auch nicht Hauptbestandteil der Änderungen. Das Wort "Abzocke" wird so inflationär benutzt, daß es mich schon langsam nervt. Mal ehrlich, die 5 Euro für Parkzeit überziehen, waren doch billiger, als das Parkhaus. Ich werfe da von vorneherein nichts rein, wenn ich sowieso länger parken will. Aber es sind schon neue Vorschriften erlassen, die der Verkehrssicherheit dienen. Besonders das mit den Winterreifen findet meine volle Zustimmung. Wer schon erlebt hat, wie Autos mit ungenügender Bereifung den Verkehr aufhalten, kann darüber nur froh sein. Überrascht hat mich das mit den Fahrrädern. Falsche Richtung auf dem Radweg? Was ist , wenn nur ein Radweg entlang einer Landstraße vorhanden ist? Ich dachte immer, den Radweg darf man in beide Richtungen benutzen, auch wenn das nicht extra markiert ist.




Aber in dem Bericht steht noch etwas zur Führerscheingültigkeit, was mich stutzig macht. Dafür werde ich aber eine neue Frage stellen




10 statt 5 Euro sind bei mir 100% Aufschlag. Daß damit die maroden Kassen der Städte aufgefüllt werden sollen, ist hinlänglich bekannt. Ob mir als Bürger das wieder zugute kommt, halte ich für sehr zweifelhaft.




Du zahlst aber in Euro und nicht in Prozent. Das war so lächerlich billig mit den 5 Euro, daß man das locker riskieren konnte. Und jedesmal wird man auch nicht erwischt. An irgendeiner Stelle wird es den maroden kommunalen Haushalten schon zugute kommen. Und es zwingt dich ja niemand zum Falschparken. Es ist deine Entscheidung.




@elfigy: Wenn nur ein Radweg vorhanden ist, gilt der für beide Fahrtrichtungen. Sind zwei da, ist der rechte zu benutzen. Für alle Fahrzeuge, also auch Fahrräder, gilt das Rechtsfahrgebot - auch wenn viele Radler das einfach nicht glauben wollen...!




@netter_fahrer, elfy hat nur noch einmal die Möglichkeit hier zu antworten, dann hat sie die 5 Antworten voll und muss auf einen Nachbarthread ausweichen, oder einen neuen aufmachen. Kennt man aber zur Genüge. Hoffen wir, daß sie die 500 Zeichen weise nutzt!




Frechheit diese Abzocke. Insbesondere das Verwarnungsgeld, wenn statt dem Radweg die Straße benutzt wird. Habe schon Fahrradwege gesehen, die waren in grottenschlechtem Zustand, während die Straße selbstverstänlich vorbildlich war. Dahinter steckt die Auto-Lobby, die die Leute vom Fahrradfahren abhalten will.




@zombiejäger: es gibt in D praktisch keinen Radweg, dessen Benutzung rechtssicher angeordnet werden kann. Du kannst Dich dementsprechend fast immer gegen dieses Bußgeld wehren, es hat nur akademischen Charakter, daher ist die Höhe im Grunde egal.
Allerdings gestehe ich freimütig: als Fahrradfahrer benutze ich beinahe grundsätzlich Radwege, wo immer es möglich ist. Und als Autofahrer juckt es mich im Gaspedal, diese Plautzenpellen, die sich für Rennradler halten und sich grundsätzlich zu fein sind, auf Radwegen zu fahren, mit dem Kotflügel die Bremsbacke zu drücken.
Akademisch hin oder her: dieses Bußgeld ist VIEL zu niedrig.




Völlig unnötige Frage. Wer sich an Regeln hält braucht sich keine Sorgen um Abzocker machen... War so, ist so und wird auch immer so bleiben.
Einfach an die Spielregeln halten und dann wird man auch nicht "abgezockt". Wer sich nicht dran hält, muss halt mit Konsequenzen rechnen...