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YellowCab

Dieses Jahr wird die staatliche Rente erhöht. Findet dann auch eine Betriebsrentenanpassung statt oder darf der Konzern selbst entscheiden?


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ANTWORTEN (4)
14.04.2011, 16:53 Uhr
 
Ingenius

http://de.wikipedia.org/wiki/Betriebliche_Altersversorgung

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17.04.2011, 18:06 Uhr
 
markusb_b3

Soweit ich weiß, darf bei einer Betriebsrente der Konzern selbst entscheiden, schließlich ist das ja eine freiwillige und keine gesetzliche Leistung. Abhängig ist das vor allem von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Firma. Geht es der schlecht, gibt es auch keine (positive) Anpassung.

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17.04.2011, 19:43 Uhr
 
Hans Hoffmann

Die staatliche Rente und deren Erhöhung ist gesetzlich geregelt. Bei der Betriebsrente hingegen, entscheidet das Unternehmen alle drei Jahre, ob die Betriebsrente angepasst wird oder nicht. Hierbei werden die vergleichbaren Nettolöhne und der Verbraucherindex zu Grunde gelegt. Ebenso sind die wirtschaftlichen Verhältnisse des Arbeitgebers von Belang.

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18.04.2011, 22:23 Uhr
 
Mar24HH

Jeder Arbeitgeber, der seinen Beschäftigten, bzw. Angehörigen Rentenleistungen der betrieblichen Altersversorgung zusagt, ist spätestens alle drei Jahre dazu verpflichtet eine Anpassung der Leistungen zu prüfen und ggf. deren Höhe angemessen neu festzusetzen.

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