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Marco Müller

Dürfen entsprechende Berufstätige ihre Dienstkleidung eigentlich auch privat tragen? Was ist, wenn dann etwas daran kaputt geht?


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ANTWORTEN (4)
21.10.2011, 12:01 Uhr
 
onaniertas...

wenn daran etwas kaputt geht, sagst du einfach, es ist in der arbeitszeit passiert. so einfach.

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21.10.2011, 15:46 Uhr
 
ing793

wird die Berufskleidung vom Arbeitgeber gestellt, dann darf sie nicht privat getragen werden. Geht dabei etwas kaputt, muss es auf eigene Kosten repariert oder ersetzt werden.

Der Vorschlag meines Vorschreibers ist de facto Betrug. Das Risiko, dabei entdeckt zu werden ist gering, aber die Konsequenzen, falls doch, können dramatisch sein.

In aller Regel lohnt offener Umgang mit dem Sachverhalt. Melde das Kleidungsstück als beschädigt und erbitte Reparatur oder Austausch. Ob man direkt sagt, dass es im privaten Umfeld passiert ist oder erst auf Nachfrage, bleibt jedem selber überlassen. Oft ist der Arbeitgeber entweder nicht interessiert an der genauen Ursache oder so kulant, es trotzdem zu ersetzen.

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25.10.2011, 08:11 Uhr
 
fuber2424

Dienst-Kleidungsstücke sind eigentlich Eigentum des Betriebes in dem man beschäftigt ist und werden einem lediglich für die Berufsausübung zur Verfügung gestellt. Bei Verlust oder Zerstörung im privaten Bereich bist du rein rechtlich gesehen haftbar.

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07.11.2011, 03:02 Uhr
 
Leonardo1000

Wenn der Arbeitgeber die Kleidung stellt, darf sie auch nur bei der Arbeit getragen werden. Manche Arbeitgeber verlangen sogar, dass man sich erst auf der Arbeit umzieht, um die Kleidung nicht auf dem Weg tragen zu müssen. Solche Vorschriften sind zulässig und müssen eigehalten wrden.

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