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Silk_lang1987

Dürfen Privarpersonen in Deutschland und Europa Militärkleidung tragen?


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ANTWORTEN (20)
02.12.2011, 22:17 Uhr
 
Yasser

Selbstverständlich

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02.12.2011, 22:20 Uhr
 
Fredolino

Ja, solange du keine Hoheitszeichen verwendest.

Gruß

Fredolino

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02.12.2011, 22:23 Uhr
 
bh_roth

Militäruniformen sind nicht geschützt, es gibt kein Trageverbot. Für Berechtigte gibt es Verbote, Uniform ohne Trageerlaubnis an bestimmten Orten zu tragen, das gilt aber nicht für Privatpersonen. Anders wird es, wenn dazu noch ein falscher Dienstausweis kommt.

Was aber wichtiger ist: Ich würde mir genau überlegen, in welcher Uniform ich mich wo in Europa zeige.

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02.12.2011, 22:25 Uhr
 
ing793

wofür sonst wären all die Militarialäden zu gebrauchen.

Aber aufpassen: nach §132 StGB macht sich strafbar, wer durch widerrechtliches Tragen mit einem Amtsträger verwechselt werden kann. Also sollte man keine komplette Uniform tragen (auch keine ausländische und es reicht auch nicht, Rang- und Hoheitszeichen zu entfernen)

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02.12.2011, 22:27 Uhr
 
bh_roth

@fredolino: Deine Antwort ist falsch, diese Meinung aber weitverbreitet. Hoheitsabzeichen an einer Uniform sind z.B. die kleine Deutschlandflagge am Schulterstück des "Grünzeugs" oder am Kampfanzug. Es gibt kein Gesetz, dass man dieses Zeichen entfernen muss. Und getragen werden darf es auch.

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02.12.2011, 22:31 Uhr
 
bh_roth

@ing793: Deine Antwort hakt im Bereich Amtsträger. Ein Soldat ist kein Amtsträger im Sinne des Gesetzes. Das trifft nur auf Polizisten zu, die durch ihre Uniform für jeden erkennbar besondere Befugnisse haben. Der Soldat hat diese nur im Einsatz.

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02.12.2011, 22:35 Uhr
 
Musca

da stellt sich doch wieder die Frage nach dem "Warum". Jeder halbwegs vernünftige Mensch ist froh, diese Klamotten nie wieder anziehen zu müssen.

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02.12.2011, 22:42 Uhr
 
ing793

@bh_roth: der §132a gilt auch für Uniformen - guckst Du hier Punkt 4

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02.12.2011, 22:55 Uhr
 
bh_roth

@ing793: Es genügt nicht, einen Gesetzestext zu zitieren, dabei erleidet man regelmäßig Schiffbruch, denn das Ganze wird erst rund in Verbindung mit den Ausführungsbestimmungen zu einem Gesetz. Die Ausführungsbestimmungen sind meist umfangreicher als das Gesetz selbst.

Ich muss aber zugeben, dass ich derzeit die Bestimmungen zu §132 nicht parat habe.

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02.12.2011, 23:14 Uhr
 
ing793

Die Formulierung "Es ist strafbar, inländische oder ausländische Uniformen zu tragen" ist wohl ziemlich eindeutig, da können auch Auführungsbestimmungen nix' dran ändern.

Ich habe mich hierzu auch mal in den Bundeswehrforen umgesehen. Dort wird regelmäßig auf diesen Paragraphen verwiesen, er scheint dort zu gelten.

Was sicherlich dehnbar ist, ist die Frage, ab wann man Uniform trägt. Um dem aus dem Weg zu gehen, hatte ich oben empfohlen, keine kompletten Uniformen zu tragen (sprich entweder Hose ODER Jacke)

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02.12.2011, 23:24 Uhr
 
Yasser

links zwo drei

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03.12.2011, 00:29 Uhr
 
Skorti

@Ing793: Ja es klingt eindeutig, aber da reicht schon ein Urteil eines Landesgerichtes, dass besagt, eine Uniform zu tragen wäre nur bei vollständigen Uniformen verboten und ohne Rangabzeichen wäre eine Uniform nicht vollständig, schon ist die Eindeutigkeit flöten. Ich weis nicht, ob es zu dem Gesetz ein solches Urteil oder ein ähnliches gibt, aber irgendwas gibs da bestimmt. In der Fetischszene ist es zum Beispiel üblich komplette Uniformen auf Feten und Veranstaltungen zu tragen und beim Verlassen dieses Bereiches die Rangabzeichen etc zu entfernen.

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03.12.2011, 01:27 Uhr
 
Master-Till

Ja, leider darf man in Deutschland und auch Europa Militärklamotten tragen, ich finde es einfach nur abartig, wenn man aus "Kriegskleidung" einen Modestil entwickelt. Allerdings darf man keine gültigen Uniformen kopieren, dass ist gesetzlich strengstens untersagt.

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03.12.2011, 01:28 Uhr
 
Skorti

Nochmal zu Ing793: Die Absätze klingen alle eindeutig, aber Wikipedia nennt hier zum Beispiel: "Belässt es der Täter dabei, sich als Amtsinhaber auszugeben, ohne eine Diensthandlung vorzunehmen, so ist der Tatbestand nicht erfüllt. Entscheidung des Berliner Kammergerichts vom 19. Januar 2007 ( (2/5) 1 Ss 111/06 (51/06))".

Aber das Thema Uniform scheint wirklich viel diskutiert zu werden und Urteil sind offenbar selten. Wahrscheinlich weil es nicht oft Ärger damit gibt. Sonst würde wohl öfters geklagt. Ein Urteil fand ich besonders witzig, da handelt es sich schon um das strafbare Tragen einer Uniform, wenn der Eindruck einer tatsächlichen Uniform vermittelt wird, auch wenn es die Uniform so nicht wirklich gibt.

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03.12.2011, 03:42 Uhr
 
antwortomat

@ing und bh-roth: Vielleicht solltet Ihr Euch auf "Rangabzeichen" einigen. Wenn ich 'ne Bundeswehruniform mit den Rangabzeichen eines Generals trage, keiner bin, mich aber so verhalte, ist Ärger vorprogrammiert.

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03.12.2011, 07:27 Uhr
 
Ysengrimus

Was auch noch zutrifft: Es gibt auch bei militärischen Organisationen komplett verschiedene Kleidungsarten.

Abzeichen fälschen und sich als jemand ausgeben, der man nicht ist, kann natürlich Ärger verursachen, aber niemand kann Dir z.B. verbieten, komplett im Tarnflecklook durch die Büsche zu schleichen (sieht in der Stadt aber etwas seltsam aus..).

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04.12.2011, 17:51 Uhr
 
HenriKrü

Die Kleidung selbst ist nicht das Problem, es sei denn es handelt sich um NS-Kleidung. Aber wenn Rangabzeichen an der Keidung angebracht sind, macht man sich strafbar, genau wie bei Polizeiuniformen. Man darf nicht vorgeben zur Armee zu gehören, wenn das nicht stimmt.

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06.12.2011, 11:37 Uhr
 
Selli64

Machen doch sehr viele Pazifisten, die mit Bundeswehr-Parkas durch die Gegend rennen. :-D

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06.12.2011, 21:46 Uhr
 
RedDove

Wenn man offizielle Rangabzeichen und Orden weglässt, gibt es doch wohl teilweise erhebliche Schwierigkeiten "Militärkleidung" als solche zu identifizieren. Wenn ich mir meine Outdoor-Wanderkleidung samt Rucksack und Zubehör anschaue und mir Armeebekleidungen aus Wüstengegenden ansehe, kann ich kaum einen Unterschied feststellen. Der Begriff "Militärkleidung" bedarf da wohl einer genaueren Definition.

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07.12.2011, 16:03 Uhr
 
ribeiro

Nach § 132a Abs. 1 Nr. 4 StGB wird bestraft, wer unbefugt inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidung oder Amtsabzeichen trägt. Die Regelung in Abs. 1 Nr. 4 schützt Uniformen, Amtskleidung und Abzeichen, also durchweg äußere Kennzeichen. Ihr Zweck besteht darin, die Allgemeinheit davor zu bewahren, dass Einzelne im Vertrauen darauf, eine bestimmte Person bekleide eine bestimmte Stellung, für sich selbst oder andere schädliche Handlungen vornehmen könnten. Das Tragen einzelner Uniformteile reicht hierfür nicht aus.

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