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Gast

Durch einen Unfall der durch einem anderen Mitarbeiter verursacht wurde,war ich 1 Jahr Arbeitsunfähig.Kann ich da Schadensersatz bekommen?Es ist aber schon ein par Jahre her und ich arbeite nicht mehr in der Firma.

Vor 5 Jahren hatte ich einen schweren

.Ein Gabelstablerfahrer hatte die Handbremse nicht richtig angezogen.Ich stand mit dem Rücken zum Stapler.Der Stapler rollte los und fuhr über mich hinnweg.Er rollte über meinen linken Fuß.

Schwerer Bruch des linken Fußes.1 Jahr Arbeitsunfähig.Habe danach noch mit dem Chef der Firma gesprochen wegen Schadensersatz.Wir wollten noch eimal darüber reden.Hat nicht geklappt.Wochen spähter wurde ich entlassen.Kann ich jetzt noch Schadensersatzansprüche stellen?


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ANTWORTEN (4)
10.08.2011, 11:10 Uhr
 
Heraklit1970

Sollten Sie eine Rechtschutzversicherung haben, sollten Sie zu einem Anwalt gehen (am Besten zu einem Arbeitsrechtler).

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10.08.2011, 11:51 Uhr
 
KHDecker

Heraklit hat recht. Die Chancen stehen jedoch sehr gering, da es für Schadenersatzansprüche Ausschlußfristen gibt. Und wenn dieser Unfall schon 5 Jahre zurückliegt und Ihre Probleme nicht erst jetzt aufgetreten sind, dann sind Ihre Chancen praktisch gleich Null.

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10.08.2011, 14:00 Uhr
 
starmax

Arbeitsunfall ist immer Sache der Berufsgenossenschaft. Hierzu müssen Unterlagen bestehen, die man beiziehen kann. Erst in zweiter Linie kommt Grobfahrlässigkeit des Kollegen ins Spiel - und hier hat man dann auch die BG auf seiner Seite bei der durchsetzung von Ansprüchen.

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10.08.2011, 14:01 Uhr
 
starmax

Selbst verständlich kennt man bei der BG Spät-, Dauer- und Folgeschäden. Da verjährt nix, Herr Decker.

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