. .
Noch Fragen? - Die Wissenscommunity
Schlagzeilen Themen Mobil iPad Blogs Investigativ Hefte
 
Fotocommunity
Fotocommunity

Treffpunkt für ambitionierte Amateurfotografie. Bilder hochladen und bewerten, sich mit anderen Austauschen. mehr...

Weblogs bei stern.de
Weblogs bei stern.de

Die Online-Tagebücher bei stern.de: Freie Autoren schreiben hier persönlich, direkt und eigenständig. mehr...

Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka
sternTV - Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka

Vertiefende Informationen zu der aktuellen und den vergangenen Sendungen von sternTV. mehr...

stern Investigativ
stern Investigativ

Das Recherche-Team des stern. Erfahren Sie mehr über die Recherchespezialisten und ihre Enthüllungen von Terrorismus bis Wettmanipulation. mehr...

 
 
MarLeMa

Ein Flugstreik kann den ganzen Urlaub über den Haufen werfen. Wer erstattet die Kosten?


  Frage stellen     Frage beantworten  
?
ANTWORTEN (3)
11.02.2012, 18:17 Uhr
 
XSchubbeX

Das kommt ganz darauf an wer streikt. Bei Flugausfällen durch nicht beherrschbare außergewöhnliche und unvermeidliche Umstände müssen Flug-Gesellschaften keine Entschädigungen zahlen. Darunter fällt z.B. Streiks durch die Fluglotsen. Wenn aber, wie im Februar 2010 bei Lufthansa, die eigenen Piloten streiken ist nicht von einem außergewöhnlichem Umstand auszugehen. Dann sollte man sich an die entsprechende Flug-Gesellschaft wenden und Schadensersatz verlangen. Ansonsten stehen dem Fluggast lediglich die sogenannten Bretreuungskosten zu.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
?
 
 
 
Ihr Link-Tipp zum Thema  
Sie kennen spannende Blogs, Foren, Artikel oder Seiten zum Thema der Frage? Dann schlagen Sie uns den Link hier vor. Wir prüfen ihn und werden ihn freischalten. Bitte beachten Sie, dass Links, die Werbung oder Spam beinhalten oder die auf Online-Shop verweisen, abgelehnt werden. Link vorschlagen
 
    Blogs, Artikel, Seiten - schlagen Sie hier passende weiterführende Inhalte zu dieser Frage vor.
 
13.02.2012, 16:33 Uhr
 
Jupp Taylor

Bei einem Streik können die Rechte nach dem EU-Recht bei der Fluglinie bzw. dem Reiseveranstalter geltend gemacht werden, wenn der Reisende vorher informiert wurde. Die Fluglinie muss die Wahlmöglichkeiten zwischen Umbuchung auf einen späteren Termin, Umbuchung auf den schnellstmöglichen Termin und einer Rückerstattung des Flugpreises gewährt werden.

Wird ein Flug kurzfristig gestrichen, so besteht ein Anspruch auf Schadensersatz. Bei 1500 km sind das zum Beispiel 250 Euro.

Während der Wartezeit müssen vom Veranstalter Getränke, Mahlzeiten und eventuell Hotelübernachtungen zur Verfügung gestellt werden.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
15.02.2012, 17:42 Uhr
 
Mandysan190

Ein Streik wurde bis vor wenigen Jahren noch als "höhere Gewalt" eingestuft. Danach trat eine EU-Richtlinie in Kraft, welche folgende Dinge garantiert: Die Fluggesellschaft muss den Passagier befördern, ggfs. auch mit einem anderen Flieger. Der Passagier kann einseitig vom Vertrag zurücktreten und sich die Kosten erstatten lassen. Zudem hat man einen Anspruch auf Betreuung (Mahlzeiten, Erfrischungen, 2 Telefongespräche, ggfs. Hotelübernachtung und Transfers).

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
?
Disclaimer: Leider können wir die eingestellten Fragen und Antworten nicht auf Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit prüfen. Alle Angaben sind daher ohne Gewähr, insbesondere bei gesundheitlichen, juristischen oder finanziellen Themen. Eine persönliche Untersuchung bzw. Beratung eines zugelassenen Arztes, Anwalts oder anderer ausgebildeter Fachleute können wir nicht ersetzen.
Noch Fragen? - auf einen Blick
NEUE FRAGEN