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Gast 34831

Einbau von Wasseruhren, wer trägt die Kosten

Ich wohne zusammen mit meinem Schwager in einem Haus mit 2 Parteien. Es gibt bis jetzt keine getrennten Wasseruhren. Ich möchte in nächster Zeit ausziehen und vermieten. Wenn ich meine Wohnung mit separaten Wasseruhren ausstatte, muss dann mein Schwager die Hälfte der Kosten für den Einbau übernehmen?


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ANTWORTEN (3)
21.02.2012, 17:17 Uhr
 
ing793

Ihr Schwager ist mit der bestehenden Lösung zufrieden.

Sie nicht.

Also überlegen Sie mal, wer die entstehenden Kosten verursacht und wer sie daher wohl wird tragen müssen...

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21.02.2012, 18:29 Uhr
 
bh_roth

Was ich nicht verstehe, ist, warum ein Haus mit 2 Parteien nicht schon lange 2 Wasseruhren hat. Schwager hin oder her. 2 getrennte Wohnungen = 2 Wasserzähler. Mein erstes Haus, welches ich gekauft habe, hatte eine Einliegerwohnung. Und diese Wohnung hatte einen eigenen Wasserzähler. Das ist allerdings schon 35 Jahre her. Vielleicht haben sich mittlerweile die Dinge geändert. Vielleicht meint der Gast 34831 aber auch nur, dass er mit seinem Schwager in einem Einfamilienhaus zusammmen wohnt.

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21.02.2012, 19:01 Uhr
 
Fredolino

Zunächst mal hat der zukünftige Mieter Anspruch auf korrekt abgerechnete Nebenkosten, hier ist der Vermieter in der Pflicht. Meines Wissens werden die laufenden Kosten für den Zähler sowieso über die Gebühren abgerechnet, zahlt dann eh der Mieter. Bis auf die 1-2 Arbeitsstunden für den Einbau durch einen Handwerker. Vorher würde ich allerdings mal prüfen ob die zu vermietende Wohnung auch für den Anschluss "eines" Wasserzählers geeignet ist. Sprich ob die Wasserleitungen zu den Wohnbereichen an einem Punkt auf trennbar sind, oft wurde dies beim Bau von Gebäuden nicht bedacht.

Denken Sie bei dieser Gelegenheit auch an die Abrechnung von Strom und Heizung. Für andere Nebenkosten sollten Sie ebenfalls über die Abrechnungsmodalitäten nachdenken und diese sowohl mit dem Schwager als auch im Mietvertrag verbindlich vereinbaren, um Streitigkeiten vorzubeugen.

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