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Gast 54007

Eine Freundin hat eine brennende Kerze an das Fenster im Dachausbau gestellt.Heiße Kerze, draußen Minusgrade und schon hatte die Scheibe einen Riß. Welche Versicherung greift in dieser Mietwohnung?


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ANTWORTEN (4)
03.01.2013, 17:21 Uhr
 
elfigy

Ich würde es der Privathaftpflichtversicherung melden. Die Scheibe gehört dem Vermieter. Hier wurde fremdes Eigentum beschädigt.

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03.01.2013, 17:55 Uhr
 
Skorti

Da zahlt die Privathaftpflicht nicht. Wenn man die Wohnung selber bewohnt, ist die Haftpflicht nicht verpflichted zu zahlen. Das ist wie bei einem Mietwagen, bei dem man auf dem Schaden sitzen bleibt, wenn keine Vollkasko abgeschlossen wurde.

Die Haftpflicht zahlt nur für Schäden an Gegenständen, die sich in fremden Besitz und Eigentum befinden, und für Sachen, bei denen man nicht befugt ist sie zu benutzen. Da wird die Scheibe wohl aus eigener Kasse bezahlt werden müssen.

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03.01.2013, 18:10 Uhr
 
ing793

@skorti: das ist so generell nicht richtig. Schäden an gemieteten Sachen zahlt die Haftpflicht zwar generell nicht, die Mietwohnung ist aber bei dem "generell" eine Ausnahme.

Hier kommt es auf die konkreten Versicherungsbedingungen an. Bei manchen Versicherungen ist das eingeschlossen, bei anderen nicht.

Daher lautet die Antwort: wenn eine Versicherung zahlt, dann die Privathaftpflicht. Ob sie hier zahlt, steht in den konkreten Versicherungsbedingungen.

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03.01.2013, 18:19 Uhr
 
Amos

Meine Haftpflicht hat anstandslos ein neues Waschbecken im Bad bezahlt, da das alte durch Unachtsamkeit einen Sprung/Riß hatte (Parfümzerstäuber hineingefallen). Keine Probleme.

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