. .
Noch Fragen? - Die Wissenscommunity
Schlagzeilen Themen Mobil iPad Blogs Investigativ Hefte
 
Fotocommunity
Fotocommunity

Treffpunkt für ambitionierte Amateurfotografie. Bilder hochladen und bewerten, sich mit anderen Austauschen. mehr...

Weblogs bei stern.de
Weblogs bei stern.de

Die Online-Tagebücher bei stern.de: Freie Autoren schreiben hier persönlich, direkt und eigenständig. mehr...

Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka
sternTV - Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka

Vertiefende Informationen zu der aktuellen und den vergangenen Sendungen von sternTV. mehr...

stern Investigativ
stern Investigativ

Das Recherche-Team des stern. Erfahren Sie mehr über die Recherchespezialisten und ihre Enthüllungen von Terrorismus bis Wettmanipulation. mehr...

 
 
Gast 12638

Einziehung von Forderungen der Bundesangentur für Arbeit

Mein Sohn hat einen Freund versehentlich verletzt.Sein Freund hätte eig im Januar seinen Wehrdienst anfangen sollen, konnte diesen wegen der Verletzung erst im April antreten. Die Agentur für Arbeit hat seinen Lebensunterhalt gezahlt. Er bekam ein Schreiben von der Agentur, er solle die Kosten, zurückzuzahlen. Muss er die volle Summe (daher für alle 3 Monate) zurückzahlen, obwohl sein Freund bloß 2 Wochen krankgeschrieben war und sich in der Zwischenzeit einen Nebenjob hätte suchen können?


  Frage stellen     Frage beantworten  
?
ANTWORTEN (2)
26.12.2010, 00:41 Uhr
 
starmax

Eine Privsthaftpflichtversicherung besteht offensichtlich nicht, denn dann müßte sich diese damit rumschlagen. Also eine gute Gelegenheit, beim Abschluß einer solchen deren Rechtsrat einzuholen. Persönlich glaube ich, daß Ersatz für die Krankheitszeit genügen müßte.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
?
 
 
 
Ihr Link-Tipp zum Thema  
Sie kennen spannende Blogs, Foren, Artikel oder Seiten zum Thema der Frage? Dann schlagen Sie uns den Link hier vor. Wir prüfen ihn und werden ihn freischalten. Bitte beachten Sie, dass Links, die Werbung oder Spam beinhalten oder die auf Online-Shop verweisen, abgelehnt werden. Link vorschlagen
 
    Blogs, Artikel, Seiten - schlagen Sie hier passende weiterführende Inhalte zu dieser Frage vor.
 
26.12.2010, 08:52 Uhr
 
Highspeed

Interessante Rechtslage. Ich würde da mal mit jemandem sprechen der sich damit auskennt. Hier wirst Du keinen kompetenten Ansprechpartner finden. Also, ab zum Anwalt.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
Disclaimer: Leider können wir die eingestellten Fragen und Antworten nicht auf Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit prüfen. Alle Angaben sind daher ohne Gewähr, insbesondere bei gesundheitlichen, juristischen oder finanziellen Themen. Eine persönliche Untersuchung bzw. Beratung eines zugelassenen Arztes, Anwalts oder anderer ausgebildeter Fachleute können wir nicht ersetzen.
Noch Fragen? - auf einen Blick
NEUE FRAGEN