hallo
ich bin seid 2.07.2011 in elternzeit.und habe im dez..2011 weihnachtsgeld bekommen.steht mir dann für 2012 weihnachtsgeld zu.




die Voraussetzungen für den Erhalt von Weihnachtsgeld liegen entweder vor oder nicht.
Da Du das Weihnachtsgeld mindestens einmal bekommen hast. liegt offensichtlich der erste Fall vor. Dann bekommst Du in der Regel auch 2012 und weiter Weihnachtsgeld.




Meyerhuber ist der Hase Balthasar und macht doch schon die Eier klar...
(Wenn die Nonnen schmachten in den Klostern - dann ist Ostern!)