Eine Frau mit drei Halbgeschwistern (Vater identisch) stirbt. Sie hat keine lebenden Verwandten (außer Cousins ). Es gibt kein Testament, wer erbt?




das deutsche Erbrecht macht keinen Unterschied zwischen Halb- und Vollgeschwistern (gibt es den Ausdruck? Soll jedenfalls hier verdeutlichen)
Gibt es keine Erben der ersten Ordnung mehr (Kinder, Enkel, Eltern, Großeltern), dann kommen die Erben der zweiten Ordnung zum Zuge. Das sind die (Halb-)Geschwister.
Hier dürften meiner Meinung nach die drei Halbgeschwister zu gleichen Teilen erben.