. .
Noch Fragen? - Die Wissenscommunity
Schlagzeilen Themen Mobil iPad Blogs Investigativ Hefte
 
Fotocommunity
Fotocommunity

Treffpunkt für ambitionierte Amateurfotografie. Bilder hochladen und bewerten, sich mit anderen Austauschen. mehr...

Weblogs bei stern.de
Weblogs bei stern.de

Die Online-Tagebücher bei stern.de: Freie Autoren schreiben hier persönlich, direkt und eigenständig. mehr...

Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka
sternTV - Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka

Vertiefende Informationen zu der aktuellen und den vergangenen Sendungen von sternTV. mehr...

stern Investigativ
stern Investigativ

Das Recherche-Team des stern. Erfahren Sie mehr über die Recherchespezialisten und ihre Enthüllungen von Terrorismus bis Wettmanipulation. mehr...

 
 
Amos

Erbschein

Brauche ich als Alleinerbe einen Erbschein, wenn kein Testament existiert, ich Sterbeurkunde und Familienstammbuch vorlegen kann und Vollmachten für sämtliche Kontoangelegenheiten habe?


  Frage stellen     Frage beantworten  
?
ANTWORTEN (7)
15.06.2012, 12:58 Uhr
 
bh_roth

Wie kannst du denn dem Nachlassgericht gegenüber glaubhaft machen , dass du Alleinerbe bist, wenn kein Testament vorliegt, oder ist es eine rein hypothetische Frage?

Antwort bewerten » rating (2 Bewertungen) Beitrag melden
?
 
 
 
Ihr Link-Tipp zum Thema  
Sie kennen spannende Blogs, Foren, Artikel oder Seiten zum Thema der Frage? Dann schlagen Sie uns den Link hier vor. Wir prüfen ihn und werden ihn freischalten. Bitte beachten Sie, dass Links, die Werbung oder Spam beinhalten oder die auf Online-Shop verweisen, abgelehnt werden. Link vorschlagen
 
    Blogs, Artikel, Seiten - schlagen Sie hier passende weiterführende Inhalte zu dieser Frage vor.
 
15.06.2012, 13:02 Uhr
 
miele

Das sehen die Grundbuchämter und Banken aus meiner Erfahrung nicht einheitlich. Nicht alle akzeptierend die Logig des exitenten geschilderten Sachverhalts, manche fordern zwingend den Erbschein.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
15.06.2012, 13:22 Uhr
 
Amos

@bh_roth: da ich der einzige Sohn meiner Mutter bin, keine Geschwister habe und es keine anderen Verwandten gibt, wurde auf Anraten von Bank und RA auf ein Testament verzichtet. Glaubhaft machen kann ich das nur durch Geburtsurkunde und Familienstammbuch bzw. Eintragung beim Standesamt.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
15.06.2012, 14:05 Uhr
 
ing793

Man braucht ein offizielles Dokument, um ein Erbe anzutreten.

Das kann ein notarielles, eventuell auch ein handgeschriebenes Testament sein. Wenn solches aber nicht vorliegt, dann ist nach meinem (zugegebenermaßen nicht maßgeblichen) Empfinden ein Erbscheinerforderlich.

Mit einer Vorsorgevollmacht "über den Tod hinaus" kann man wohl Bankgeschäfte abwickeln, darüer hinaus dürfte es aber schwierig werden.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
15.06.2012, 14:07 Uhr
 
bh_roth

Da es sich nicht um eine hypothetische Frage handelt--> Herzliches Beileid.

Meines Wissens musst du mit deinen Unterlagen zum Nachlassgericht, und dort einen Erbschein beantragen. Erst dann kannst du voll über das hinterlassene Vermögen verfügen. Verfügen kannst du jetzt schon über die Mittel, die du zur Deckung der Verpflichtungen, die deine Mutter hatte, benötigst. Dazu hast du ja die Kontovollmacht.

Allerdings muss ich sagen - da ich kein Volljurist bin - dass du ein Beratungsgespräch suchen solltest, bei einem Fachanwalt, oder lass dich beim Nachlassgericht beraten.

Antwort bewerten » rating (2 Bewertungen) Beitrag melden
15.06.2012, 14:48 Uhr
 
Olly2906

Ein Erbschein ist nicht zwingend erforderlich. Situationsbedingt: Wenn die Bank einen Erschein haben möchte um eine Bank/Kontoverbindung aufzulösen dann müssen Sie einen Erbschein beim Amtsgericht anfordern. Wenn keine Institution einen Erbschein vorgelegt bekommen möchte, dann brauchen Sie auch keinen. Tipp: Wenn es darum geht, das noch ein Restvermögen bei der Bank liegt, dann können Sie auch mit der Bestattungskostenrechnung das Geld von der Bank bekommen (meist zweckgebunden direkt an den Bestatter). Bzgl. der Formulierung "Alleinerbe" müssen Sie die gesetzliche Erbfolge beachten.

Antwort bewerten » rating (1 Bewertungen) Beitrag melden
16.06.2012, 09:16 Uhr
 
Maus2

Ist schon beantwortet - eigentlich brauchst du den Erbschein. Angesichts der Lage können Banken aber darauf verzichten. Das ist natürlich wahrscheinlicher, wenn du persönlich bekannst bist und das Vermögen überschaubar ist.

Oder anders gesagt, bei einem Fremden 100.000 Geldvermögen und einem Haus wird das kein Sachbearbeiter auf eigene Kappe machen.

Denn by the way: "Es gibt kein Testament" - das kann jeder sagen, aber logisch nie beweisen. Erst der Erbschein beweist der Bank, dass nicht etwa die Hälfte an eine Stiftung gehen soll.

Unabhängig vom Erbe: Durch deine Vollmacht kannst du auf dem Konto ja machen. was du willst. Bei einem überschaubaren Vermögen kannst du das Geld einfach abheben oder überweisen und das Konto auflösen - ohne die Erbschaftfrage zu tangieren. Dergleichen wenn an Sachvermögen nur Hausrat vorhanden ist. Aber auch hier: Bei echtem Vermögen wird die Bank ohne Erbschein zicken

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
?
Disclaimer: Leider können wir die eingestellten Fragen und Antworten nicht auf Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit prüfen. Alle Angaben sind daher ohne Gewähr, insbesondere bei gesundheitlichen, juristischen oder finanziellen Themen. Eine persönliche Untersuchung bzw. Beratung eines zugelassenen Arztes, Anwalts oder anderer ausgebildeter Fachleute können wir nicht ersetzen.
VERWANDTE THEMEN
Noch Fragen? - auf einen Blick
NEUE FRAGEN