Brauche ich als Alleinerbe einen Erbschein, wenn kein Testament existiert, ich Sterbeurkunde und Familienstammbuch vorlegen kann und Vollmachten für sämtliche Kontoangelegenheiten habe?




Wie kannst du denn dem Nachlassgericht gegenüber glaubhaft machen , dass du Alleinerbe bist, wenn kein Testament vorliegt, oder ist es eine rein hypothetische Frage?




Das sehen die Grundbuchämter und Banken aus meiner Erfahrung nicht einheitlich. Nicht alle akzeptierend die Logig des exitenten geschilderten Sachverhalts, manche fordern zwingend den Erbschein.




@bh_roth: da ich der einzige Sohn meiner Mutter bin, keine Geschwister habe und es keine anderen Verwandten gibt, wurde auf Anraten von Bank und RA auf ein Testament verzichtet. Glaubhaft machen kann ich das nur durch Geburtsurkunde und Familienstammbuch bzw. Eintragung beim Standesamt.




Man braucht ein offizielles Dokument, um ein Erbe anzutreten.
Das kann ein notarielles, eventuell auch ein handgeschriebenes Testament sein. Wenn solches aber nicht vorliegt, dann ist nach meinem (zugegebenermaßen nicht maßgeblichen) Empfinden ein Erbscheinerforderlich.
Mit einer Vorsorgevollmacht "über den Tod hinaus" kann man wohl Bankgeschäfte abwickeln, darüer hinaus dürfte es aber schwierig werden.




Da es sich nicht um eine hypothetische Frage handelt--> Herzliches Beileid.
Meines Wissens musst du mit deinen Unterlagen zum Nachlassgericht, und dort einen Erbschein beantragen. Erst dann kannst du voll über das hinterlassene Vermögen verfügen. Verfügen kannst du jetzt schon über die Mittel, die du zur Deckung der Verpflichtungen, die deine Mutter hatte, benötigst. Dazu hast du ja die Kontovollmacht.
Allerdings muss ich sagen - da ich kein Volljurist bin - dass du ein Beratungsgespräch suchen solltest, bei einem Fachanwalt, oder lass dich beim Nachlassgericht beraten.




Ein Erbschein ist nicht zwingend erforderlich. Situationsbedingt: Wenn die Bank einen Erschein haben möchte um eine Bank/Kontoverbindung aufzulösen dann müssen Sie einen Erbschein beim Amtsgericht anfordern. Wenn keine Institution einen Erbschein vorgelegt bekommen möchte, dann brauchen Sie auch keinen. Tipp: Wenn es darum geht, das noch ein Restvermögen bei der Bank liegt, dann können Sie auch mit der Bestattungskostenrechnung das Geld von der Bank bekommen (meist zweckgebunden direkt an den Bestatter). Bzgl. der Formulierung "Alleinerbe" müssen Sie die gesetzliche Erbfolge beachten.




Ist schon beantwortet - eigentlich brauchst du den Erbschein. Angesichts der Lage können Banken aber darauf verzichten. Das ist natürlich wahrscheinlicher, wenn du persönlich bekannst bist und das Vermögen überschaubar ist.
Oder anders gesagt, bei einem Fremden 100.000 Geldvermögen und einem Haus wird das kein Sachbearbeiter auf eigene Kappe machen.
Denn by the way: "Es gibt kein Testament" - das kann jeder sagen, aber logisch nie beweisen. Erst der Erbschein beweist der Bank, dass nicht etwa die Hälfte an eine Stiftung gehen soll.
Unabhängig vom Erbe: Durch deine Vollmacht kannst du auf dem Konto ja machen. was du willst. Bei einem überschaubaren Vermögen kannst du das Geld einfach abheben oder überweisen und das Konto auflösen - ohne die Erbschaftfrage zu tangieren. Dergleichen wenn an Sachvermögen nur Hausrat vorhanden ist. Aber auch hier: Bei echtem Vermögen wird die Bank ohne Erbschein zicken