



Wer sollte das automatisch tun? Das Standesamt? Das Einwohnermeldeamt? Oder gar das Finanzamt? Keines dieser Ämter weiß, ob ihr III/V oder IV/IV haben wollt.




Das Finanzamt erfährt von der Heirat erst, wenn eine gemeinsame Steuererklärung abgegeben wird. Es liest doch dort niemand beruflich die Heiratsanzeigen in der Lokalzeitung. Dann gibt es eine gemeinsame Steuernummer, und auch die Steuerklassen werden gewählt. Am Ende kommt es ohnehin auf das Gleiche heraus, nur die Vorleistungen unterscheiden sich.




die Lohnsteuerklassen werden von der Gemeinde vergeben, die erfährt es vom Standesamt (sitzen ja unter einem Dach). Eine gemeinsame Steuernummer gibt es nicht mehr.
Als nächstes erfährt es der Arbeitgeber, der eventuell dementsprechend andere Beträge abrechnen muss.
Aber tatsächlich richtig ist, dass das Finanzamt es erst mit der Einkommensteuererklärung erfährt.




Die Lohnsteuerklassen werden zwar von der Gemeinde vergeben, aber Änderungen muss man beim Finanzamt beantragen, habe ich jahrelang machen müssen, automatisch ging da nichts.




nein, das müsst ihr eurem finanzamt schon selbst melden. schließlich könnt ihr als verheiratetes ehepaar zwischen unterschiedlichen lohnsteuerklassen wählen (III und V, IV und IV). insofern solltet ihr mit eurer heiratsurkunde zum finanzamt gehen und das dort klären.




Nein, eine automatische Zuordung der Lohnsteuerklassen gibt es nicht. Du musst bei Deinem Arbeitgeber, oder besser im Lohnbüro deines Arbeitgebers, eine Änderung Deiner Lohnsteuerklasse angeben. Wenn man verheiratet ist darf man zwischen 1/3 und 4/4 wählen. Pro Jahr darf man einmal wechseln.